Inwiefern sind wir dazu verpflichtet, bzw. muss er dann auch bei den Monatsgesprächen, Beschlüssen, usw. grundsätzlich miteinbezogen werden?
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten