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Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Schichtbetrieb

G
Gerd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, rücken Ersatzmitglieder in den Betriebsrat ein, wenn während der Nachtschicht kein BR-Mitglied mehr im Dienst ist?

Danke und Gruß

5.18608

Community-Antworten (8)

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Mona-Lisa

10.08.2008 um 21:32 Uhr

@Gerd, nein! Nachtschicht ist kein Verhinderungsgrund!

C
carrie

10.08.2008 um 22:23 Uhr

@Gerd Wie meinst du das, weil sich in der Nachtschicht keiner an ein BR Mitglied wenden kann, falls es Probleme gibt?

G
Gerd

10.08.2008 um 22:24 Uhr

Danke für die schnelle Antwort, Mona-Lisa. Kann man das irgendwo nachlesen?

P
pirat

10.08.2008 um 22:25 Uhr

Ahoi ML, spricht er wirklich von BR Sitzungen? .-)

M
Mona-Lisa

10.08.2008 um 22:29 Uhr

@Freibeuter, hab ich mal wieder um 5 Ecken herum gedacht? ;-))

@Gerd, geh ich schon richtig in der Annahme, dass du wegen der BR - Sitzungen und Ersatzmitglieder nachgefragt hast? Klemm dich mal hinter den § 37 BetrVG, da wirst du - speziell deiner Frage - sicher fündig!

G
Gerd

10.08.2008 um 22:31 Uhr

@carrie, ich bin ERM und ein Kollege wollte nachts ein Beratungsgespräch, BR-Mitglieder waren nicht mehr im Dienst.

M
Mona-Lisa

10.08.2008 um 22:39 Uhr

@Gerd, solange du kein verhindertes BR-Miglied vertrittst, bist du aussen vor, du kannst kein "offizielles" Beratungsgespräch führen. Aber du könntest Kontakt zum Betriebsrat aufnehmen und sozusagen die Verbindung herstellen. Entweder kommt der Kollege tagsüber mal in's BR - Büro oder eines der BR - Mitglieder muss halt mal seinen A... in die Nachtschicht bewegen.

P
pirat

10.08.2008 um 22:46 Uhr

Ahoi ML, nix für ungut, ...schöne 4 Ecken hast du! Ich dachte schon, ich wäre umnebelt... ^^

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