Erstellt am 15.07.2008 um 17:32 Uhr von w-j-l
Darf, falls der AG es erlaubt.
Muss nicht... es gibt keinen Anspruch darauf.
Erstellt am 15.07.2008 um 19:24 Uhr von Matze24
Man kann es dem AG 'schmackhaft' machen durch weniger Nachfragen, keine Anzweiflungen der mehr der Qaulifikation, keine Hinterfragung der finanziellen Eingruppierung infolge fehlender Informationen etc.
Beim nächsten AG-Gespräch vielleicht ein Thema?
Erstellt am 15.07.2008 um 22:22 Uhr von carrie
@manv
Ihr könntet so etwas auch in einer BV "Auswahlrichtlinien" vereinbaren. Ab 500 Mitarbeiter kann der BR solche Richtlinien verlangen (Initiativrecht) und bei Nichteinigung mit dem AG, per Einigungsstelle erzwingen. § 95 BetrVG!
Erstellt am 16.07.2008 um 07:00 Uhr von mainpower
Hallo,
die Infos über den einzustellenden Mitarbeiter bekommt Ihr doch bei der Mitteilung an dem BR über geplante Einstellung vom AG. § 99 BetrVG (Mitbestimmungspflichtig). Warum wollt Ihr da noch dabei sein? Dem neu einzustellenden Mitarbeiter ist das vielleich gar nicht recht.
Erstellt am 16.07.2008 um 07:17 Uhr von pirat
@ mainpower,
ab einer gewissen Gehaltsklasse, könnte es sein dass du Recht hast, nur warum nicht gleich *Präsens* zeigen, bei der ersten Kontaktaufnahme von potenziellen Bewerbern....
Erstellt am 16.07.2008 um 20:10 Uhr von manv
Hallo,
danke für Eure prompten Antworten, habe mi so etwas schon gedacht.
Wir wären gerne bei den Gesprächen dabei, leider erfahren wir die Termine vom AG nicht.
Wenn wir etwas mehr Ruhe eingebracht haben denke ich dass es Zeit wird für eine BV die dieses regelt.
Danke
Manv