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Personalsachbearbeiter als BR-Vorsitzender

T
Taubenauge
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Kann ein Mitarbeiter der Personalabteilung Betreibsratsvorsitzender werden? Wie ist die aktuelle Gesetzeslage dazu?

5.19109

Community-Antworten (9)

M
Mainpower

09.07.2008 um 17:42 Uhr

Hallo, wenn er kein leitender Angestellter ist kann er das.

C
carrie

09.07.2008 um 17:51 Uhr

@Taubenauge Leitender Angestellter im Sinne das § 5 BetrVG!

U
uhu

09.07.2008 um 18:04 Uhr

@Taubenauge was soll man davon halten; das riecht schon nach Interessenkonflikt;

P
Peanuts

09.07.2008 um 20:03 Uhr

Und ich dachte immer, ltd. Ang. sind im BR überhaupt nicht vertreten...

oder auf welcher Basis sollte der Personalsachbearbeiter zum BRV gewählt werden können?

I
Immie

09.07.2008 um 20:51 Uhr

Peanuts hat vollkommen Recht. Wenn es da Bedenken gibt hätte diese Frage früher und anders gestellt werden müssen. Wenn er/sie wählbar war , warum sollte er/sie nich Voritzender/e werden können?

J
jotim

09.07.2008 um 21:03 Uhr

@all, ... und wenn er dann auch freigestellt wird, hat man endlich mal jemand, der sich mit der Materie auskennt. Hoffentlich... ;-)

M
Mainpower

10.07.2008 um 10:29 Uhr

@uhu, warum Interessenkonflikt? Auch ein Personalsachbearbeiter ist ein normaler Arbeitnehmer.

U
uhu

10.07.2008 um 11:34 Uhr

@mainpower stimmt schon, aber... Personalsachbearbeiter sind i.d.R. vom AG zu ganz besonderer Diskretion verpflichtet, da sie sehr spezielle Informationen bekommen und Zugang zu besonderen Daten haben; das verpflichtet auch zu besonderer Loyalität gegenüber dem AG; wenn das nicht so wäre, würde ich als AG einen solchen MA nicht in diesem Bereich beschäftigen; jetzt bekommt dieser Perso-MA durch sein BR Amt nicht nur BR interne Info's sondern weiß auch, wie der BR grundsätzlich so tickt; vielleicht muß er als Perso-MA mal eine geplante Kündigung bearbeiten, vielleicht wird er auch angewiesen, die Begründung zu formulieren etc. und als BRV, als Vertreter der Mitarbeiter, dann auf der anderen Seite den MA möglichst vor der Kündigung schützen; wird der Perso-MA und BRV in einer Person dann vielleicht zum kleinen Richter?

P
paula

11.07.2008 um 02:23 Uhr

es ist immer wieder nett wie wenig Vorurteile Betriebsräte haben....

Jedes Unternehmen hat den BR den es verdient! wenn die Kollegen einen Personaler wählen dann ist das eine Entscheidung die man zunächst akzeptieren muss und sollte. Wenn nun dieses BRM auch noch BRV wird so liegt das wohl zunächst an dem Vertrauen der Kollegen im Gremium. Den ggf. bestehenden Gewissenskonflikt muss jedes BRM mit sich selbst ausmachen. Und den haben nunmal sehr viele BRMs. Da gibt es dne MA der Revision dessen Aufgabe es ist den MA auf die Finger zu schauen. Oder der Administrator in der IT der eine nette neue Software instalieren muss oder der sieht das MA kriminelle Handlungen über den Firmen-PC vornimmt. Oder der Bilanzbuchhalter der die Zahlen für den WA aufbereitet. Die Sekretärin des Abteilungsleiters.... Es gibt hunderte von Beispielen selbst aus dem gewerblichen Bereich! Alle nicht für den BR geeignet? Das überlasst bitte dem Wähler!

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