Arbeitszeitdauer - Kann man in der BV auch die Übernahme von Tarifvereinbarungen vereinbaren?
Hallo zusammen, Wir haben einen Haustarifvertrag, der zum 31.12.08 ausläuft. Nun will der Arbeitgeber nicht mehr mit der Gewerkschaft (IG-Metall)verhandeln. Seine Vorstellung sind, 40 Std-Woche natürlich ohne Lohnausgleich. Jetzt die Fragen:
- Kann man die Arbeitszeitdauer über eine BV regeln (Meinung des AG)?
- Kann man in der BV auch die Übernahme von Tarifvereinbarungen vereinbahren?
Community-Antworten (2)
16.06.2008 um 15:46 Uhr
Hallo Koebes999, zu 1. die Meinung des ArbGeb. ist schlichtweg falsch. Hier greift der Tarifvorbehalt des §77 Abs.3 BetrVG. Das ist im Kollektiv einzig und allein Sache der Tarifvertragsparteien.
16.06.2008 um 18:07 Uhr
Hallo Werner, genau so hab ich mir das gedacht. Vielen Dank für die prompte Antwort
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