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Arbeitszeitdauer - Kann man in der BV auch die Übernahme von Tarifvereinbarungen vereinbaren?

K
Koebes999
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir haben einen Haustarifvertrag, der zum 31.12.08 ausläuft. Nun will der Arbeitgeber nicht mehr mit der Gewerkschaft (IG-Metall)verhandeln. Seine Vorstellung sind, 40 Std-Woche natürlich ohne Lohnausgleich. Jetzt die Fragen:

  1. Kann man die Arbeitszeitdauer über eine BV regeln (Meinung des AG)?
  2. Kann man in der BV auch die Übernahme von Tarifvereinbarungen vereinbahren?
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Community-Antworten (2)

W
Werner

16.06.2008 um 15:46 Uhr

Hallo Koebes999, zu 1. die Meinung des ArbGeb. ist schlichtweg falsch. Hier greift der Tarifvorbehalt des §77 Abs.3 BetrVG. Das ist im Kollektiv einzig und allein Sache der Tarifvertragsparteien.

K
Koebes999

16.06.2008 um 18:07 Uhr

Hallo Werner, genau so hab ich mir das gedacht. Vielen Dank für die prompte Antwort

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