Betriebsrat in Betriebsteilen
wir sind gerade in der Betriebsratsgründung in einer Betriebsstelle mit max. 50 Personen, d.h. der Betriebsrat wird aus 3 Personen bestehen und keinen gesetzl.Anspruch auf ein komplett freigestellten Betriebsratsmitglied haben. Meine Frage: Welchen Anspruch auf Teilfreistelung/wieviel % der Arbeitszeit können die 3 Betriebsratsmitglieder für die Betriebsratarbeit veranschlagren? Leider findet ich hierzu keine Informationen. Z
Community-Antworten (4)
03.12.2019 um 19:45 Uhr
Zabter, gem. Paragraph 37 Abs. 2 BetrVG könnt ihr euch jederzeit für die BR Arbeit freistellen, die erforderlich ist. Beim Vorgesetzten abmelden für BR Arbeit, diese Arbeit erledigen, zurück gehen und sich beim Vorgestzten zurück melden.
04.12.2019 um 08:15 Uhr
So gesehen - es gibt kein Limit. So viel Zeit wie ihr braucht, könnt ihr euch nehmen. Es heißt eben " erforderlich " - und das entscheidet der BR selbst.
04.12.2019 um 09:51 Uhr
In der Praxis kann es funktionieren mit der GF eine Absprache zu treffen, wer wieviel Zeit auf die BR Arbeit verwendet. Das kann dann in Arbeitsplanungen mit einbezogen werden. Es gibt den BR etwas Freiheit über ihre Zeit zu verfügen und für den Betrieb wird es besser planbar.
05.12.2019 um 10:30 Uhr
Bei uns wurde zusammen mit HR die Regelung getroffen, dass jedes "normale" Mitglied 10% sein Arbeitszeit dafür freigestellt ist. Für jede weitere Funktion wurden weitere % festgelegt. Protokollführer weitere 10%, Ausschuß-Mitglieder erhalten auch 10%. Vorsitzender und Vertretter erhalten automatisch 25% bzw. mehr. Diese Zeit wurde den Kostenstellen der Abteilungen gutgeschrieben. Hierbei geht es ausschließlich um die Kosten. Prinzipiell ist es aber so wie auch schon beschrieben, die Zeit die ihr benötigt wird halt gebraucht. Macht auf jeden Fall schnellstens Seminare. Dort könnt ihr auch solche Fragen stellen. Und immer brav ab- und auch wieder beim Vorgestzten anmelden.
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