wir sind gerade in der Betriebsratsgründung in einer Betriebsstelle mit max. 50 Personen, d.h. der Betriebsrat wird aus 3 Personen bestehen und keinen gesetzl.Anspruch auf ein komplett freigestellten Betriebsratsmitglied haben.
Meine Frage: Welchen Anspruch auf Teilfreistelung/wieviel % der Arbeitszeit können die 3 Betriebsratsmitglieder für die Betriebsratarbeit veranschlagren? Leider findet ich hierzu keine Informationen. Z