Erstellt am 30.11.2019 um 16:20 Uhr von Kratzbürste
Eine Tarifkommission kann ausschließlich eine Gewerkschaft bilden. Eine Mirarbeitervertretun gibt es ansonsten nur im Kirchenrecht. Gibts eine MA in einem Betrieb, ist sie zu gar nichts berechtigt. Ihr solltet korrekt einen BR wählen ( der allerdings auch den § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten hat).
Erstellt am 30.11.2019 um 16:30 Uhr von Connyconnex
Hallo Kratzbürste, vielen Dank für die Antwort. Wir sind bisher mit der MAV gut gefahren und wollen deshalb keinen BR. Unser TV läuft im Juni aus und muß neu verhandelt werden. Deshalb meine Frage: muß die Tarifkommission gewählt werden oder dürfen sich dafür Mitglieder der MAV zur Verfügung stellen
Erstellt am 30.11.2019 um 17:49 Uhr von Kratzbürste
Tarifverträge fallen unter den Tarifvorbehalt der Gewerkschaften. Wenn es einen Haustarif gibt, den keine Gewerkschaft abgeschlossen hat , handelt es sich im Grunde um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Im Konfliktfall dürfte dieser Tarif kaum Bestand haben.
Gleiches gilt übrigens auch für den Bestand und den Rechten der MAV (es sei denn, ihr seid kirchlich).
Ich sehe keine Veranlassung, den Arbeitnehmern eine legitime, korrekt gewählte Interessenvertretung (BR) vorzuenthalten. Tut es!
Erstellt am 02.12.2019 um 08:37 Uhr von Kjarrigan
Hallo Connyconnex
oder etwas anderes gefragt - Auf welcher Rechtsgrundlage handelt eure Mitarbeitervertretung? Und du sprichst immer von Tarfi, aber ohne Gewerkschaft.
Wer hat denn den alten Tarif ausgehandelt?
Oder kommt alles von AG - Gnaden?
einen BR gibt es aufgrund der BetrVG, und da sind Rechte und Pflichten festgehalten und können über die Gerichte eingefordert warden.
Erstellt am 02.12.2019 um 09:57 Uhr von nicoline
Das ist wieder so typisch, es kommt nicht die Wunschantwort und keine Nachfrage wird beantwortet.