Erstellt am 08.05.2008 um 11:00 Uhr von Alana
@cdimoe
In einer BV ist normalerweise der Geltungsbereich angegeben. Steht in eurer BV als Geltungsbereich nur die Bezeichnung der externen Abteilung oder die Adresse des externen Standortes ?
Erstellt am 08.05.2008 um 12:03 Uhr von cdimoe
Es steht beides in der BV
Erstellt am 08.05.2008 um 12:08 Uhr von Werner
Damit müßte die BV gegenstandslos geworden sein, als der Standort integriert wurde.
Erstellt am 08.05.2008 um 12:47 Uhr von Petrus
Da schließe ich mich Werner an. Und da vermutlich kein anderslautender Interessanausgleich stattfand, hat sich seit zwei Jahren auch die "Weitergeltung" iSd §113 (2,3) BetrVG erledigt.