W.A.F. LogoSeminare

Betriebsvereinbarung - wie lange wirkt die nach?

C
cdimoe
Jan 2018 bearbeitet

Unserer Betrieb hat zwei Standorte. Vor 7 Jahren wurde eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeiten speziel für eine Abteilung im externen Standort abgeschlossen. Diese Abteilung wurde vor 3 Jahren in unser Haus eingegliedert, und die Abt. ist der Meinung, das die BV weiter wirkt. Weiß irgend jemand, ob es sich so verhält? Bitte keine spekulativen Antworten, die habe ich selbst parat. Danke

cdimoe

4.51204

Community-Antworten (4)

A
Alana

08.05.2008 um 13:00 Uhr

@cdimoe In einer BV ist normalerweise der Geltungsbereich angegeben. Steht in eurer BV als Geltungsbereich nur die Bezeichnung der externen Abteilung oder die Adresse des externen Standortes ?

C
cdimoe

08.05.2008 um 14:03 Uhr

Es steht beides in der BV

W
Werner

08.05.2008 um 14:08 Uhr

Damit müßte die BV gegenstandslos geworden sein, als der Standort integriert wurde.

P
Petrus

08.05.2008 um 14:47 Uhr

Da schließe ich mich Werner an. Und da vermutlich kein anderslautender Interessanausgleich stattfand, hat sich seit zwei Jahren auch die "Weitergeltung" iSd §113 (2,3) BetrVG erledigt.

Ihre Antwort