Erstellt am 26.04.2008 um 21:33 Uhr von w-j-l
Wieso soll das nicht gehen? Wer unterschreibt, der bekommt die Abfindung und ist raus. Der BR ist dabei nicht beteiligt.
Ob das sauber ist, das ist eine andere Frage. Wenn ihr den Eindruck habt, die AN werden über denn Tisch gezogen, dann redet mit dem AG, und macht dies Praktiken im Betrieb öffentlich und warnt vor der Unterschrift.
Erstellt am 26.04.2008 um 21:34 Uhr von pirat
@ Gonzilla
Klaro geht das....
Bei Aufhebungsverträgen ( einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ) ist der BR aussenvor! Ihr könnt nur auf die nachteiligen Folgen, für den AN hinweisen,
wie z. B. Sperrzeit des Arbeitslosengeldes, oder erworbene betriebliche Altersvorsorgeanwartschaften, falls vorhanden!
noch Info´s gefällig?
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/aufhebungsvertrag.htm