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Geschäftsordnung- Umgang mit Enthaltungen

K
Klaus_BR
Nov 2019 bearbeitet

Liebe Kolleg*innen,

wir beschliessen gerade eine neue GO für unsere Betriebsratsarbeit. Beim Thema Beschlussfassungen von Anträgen haben wir uns nun darauf geeinigt, dass Enthaltungen nicht gewertet werden. Wir kennen den Kommentar von Fitting dazu, aber es gibt wohl auch Urteile die das als zulässig empfinden. Wir wollen das natürlich rechtssicher machen. Aber zuerst einmal hier über das Forum: hat jemand damit Erfahrung?

Vielen Dank für Eure Antworten! Schöne Feiertage!

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Community-Antworten (5)

S
seehas

31.10.2019 um 09:55 Uhr

Ich finde § 33 BetrVG eigentlich eindeutig. Ich weiß nicht, wo es da Interpretationsspielraum gibt. Wenn ihr rechtssicher agieren wollt, dann haltet ihr euch daran. "Die Beschlüsse des BR werden …. mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst" Die Urteile die es da "wohl" gibt, die würden mich interessieren.

K
kratzbürste

31.10.2019 um 10:29 Uhr

Es geht eben allein darum ob die Mehrheit mit "JA" gestimmt hat. Ob die anderen, die an der Abstimmung teilgenommen haben mit nein oder Enthaltung gestimmt haben, ist unerheblich. Es kommt nur auf JA an. Und daran kann man mit einer GO nichts ändern. Gesetz ist Gesetz.

C
celestro

31.10.2019 um 10:34 Uhr

"aber es gibt wohl auch Urteile die das als zulässig empfinden."

etwas nicht wirklich genau zu wissen ist aber ein verdammt schlechter Ratgeber ....

K
Klaus_BR

31.10.2019 um 14:21 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Wir wollen das ja auch rechtlich noch vom RA absichern lassen. Was Ihr geschrieben habt ist alles richtig, wir haben nur eben oft die Situation, dass z.B. 4 mit Ja stimmen, 1 mit Nein und 4 mit Enthaltung und das dann nicht greift... und das nervt (Ich weiss, auch nicht professionell;-)) Das Urteil des Kollegen bezieht sich auf eine andere Trägerform (nicht BR), aber wir fanden den Grundgedanken durchaus interessant ("Akademischer" Streit zur Wertung der Stimmenthaltung beendet: Stimmenthaltung kann grds. auch im Wohnungseigentumsrecht nicht als Nein-Stimme gewertet werden!)... Also, auch (!), im WE-Recht, warum dann nicht auch bei uns? Hier der Link dazu. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wertung-von-stimmen-in-der-eigentuemerversammlung_idesk_PI17574_HI555396.html

@celestro: ...deshalb fragen wir ja nach;-)

Liebe Grüße

AM
alter Mann

01.11.2019 um 21:27 Uhr

Ich halte extrem wenig davon, in einer GO etwas zu beschließen, was rechtlich bereits abschließend geregelt ist. Wenn Ihr Rechtssicherheit wollt, dann informiert Euch präzise. Vielleicht ist es danach hilfreich, die gewonnenen Erkenntnisse für die BRM und deren Nachrücker in einer Art Leitfaden zusammen zu tragen. Da sollten dann auch die Fundstellen stehen.

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