Erstellt am 31.10.2019 um 08:55 Uhr von seehas
Ich finde § 33 BetrVG eigentlich eindeutig. Ich weiß nicht, wo es da Interpretationsspielraum gibt. Wenn ihr rechtssicher agieren wollt, dann haltet ihr euch daran.
"Die Beschlüsse des BR werden …. mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst"
Die Urteile die es da "wohl" gibt, die würden mich interessieren.
Erstellt am 31.10.2019 um 09:29 Uhr von Kratzbürste
Es geht eben allein darum ob die Mehrheit mit "JA" gestimmt hat. Ob die anderen, die an der Abstimmung teilgenommen haben mit nein oder Enthaltung gestimmt haben, ist unerheblich. Es kommt nur auf JA an. Und daran kann man mit einer GO nichts ändern. Gesetz ist Gesetz.
Erstellt am 31.10.2019 um 09:34 Uhr von celestro
"aber es gibt wohl auch Urteile die das als zulässig empfinden."
etwas nicht wirklich genau zu wissen ist aber ein verdammt schlechter Ratgeber ....
Erstellt am 01.11.2019 um 20:27 Uhr von alter Mann
Ich halte extrem wenig davon, in einer GO etwas zu beschließen, was rechtlich bereits abschließend geregelt ist.
Wenn Ihr Rechtssicherheit wollt, dann informiert Euch präzise. Vielleicht ist es danach hilfreich, die gewonnenen Erkenntnisse für die BRM und deren Nachrücker in einer Art Leitfaden zusammen zu tragen. Da sollten dann auch die Fundstellen stehen.