Betriebsratsvergütung
in welcher Form rechnet der Betriebsrat seine Mehrstunden für Betriebsratstätigkeit ab?
Community-Antworten (2)
17.04.2008 um 17:35 Uhr
awb, durch Betriebsratstätigkeit kann keine Mehrarbeit entstehen. Jede Arbeitszeit durch BR- Tätigkeit wird durch Freistellung von der allgemeinen Arbeitszeit ausgeglichen. siehe dazu §37 Abs.2
17.04.2008 um 19:07 Uhr
@pehoe stimmt nicht ganz!
§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(3) 1Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist,
hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
2Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der
Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann.
3Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus
betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten._
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