Erstellt am 07.04.2008 um 19:08 Uhr von Mona-Lisa
@Kerstin,
in dieser Phase kann der Kollege nicht mehr zurückziehen!
Also läuft alles weiter wie geplant. Sollte er gewählt werden, hat er nach der Wahl die Möglichkeit, das BR-Amt nicht anzunehmen.
Erstellt am 07.04.2008 um 19:11 Uhr von Catweazle
@Kerstin,
nach Einreichung der Vorschlagsliste ist eine Zurückziehung der Unterschrift nicht wirksam.
Der Kollege kann nach der Wahl nur noch die Annahme verweigern.
Siehe auch Kommentar: § 8 WO BetrVG - II. Rücknahme von Unterschriften