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Unzulässige Frage?

KT
Karl- Theodor
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, ich musste kürzlich zum Betriebsarzt und vorher einen Fragebogen ausfüllen. Nach den obligatorischen Fragen zur Arbeit mit Strahlung etc.kam zum Schluss: Zufriedenheit mit der Arbeit, ja oder nein. Ist diese Frage zulässig. Ich habe eine Beantwortung verweigert, als ich nachfragte, welches der Hintergrund ist. Dieser wäre, falls ich gemobbt würde z.b. könnte der Betriebsarzt den Vorgesetzten benachrichtigen.Ich befürchte allerdings, dass man dann auch versetzt werden könnte,wenn man nicht zufrieden ist. Danke für eine Antwort.

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Community-Antworten (2)

S
seehas

10.10.2019 um 19:10 Uhr

Auch ein Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht. Er darf ohne Zustimmung des Untersuchten keine Ergebnisse an den Arbeitgeber weiter geben. Allerdings gehört es zu seinen Aufgaben die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erfassen und auszuwerten (§3 (3) c ASiG). Dazu gehören auch psychische Belastungen. Wenn in einem Bereich gehäuft Probleme damit auftreten ist er in der Pflicht den Arbeitgeber auf diese Situation aufmerksam zu machen. Ob die Frage nach der Zufriedenheit hierfür zielführend ist, steht auf einem anderen Blatt.

U
UdoWoe

11.10.2019 um 16:09 Uhr

Zum Betriebsarzt MUSS man nicht. Immerhin gibt es in Deutschland noch immer die freie Arztwahl. Ob es sinnvoll ist oder nicht mag ich mal aussen vorlassen. Ich hätte bei dieser Frage auch meine Problem.

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