Ein Ersatzmitglied des Betriebswahlvorstandes zur Wahl des Aufsichtsrates hat schriftlich das Amt niedergelegt. Darf/kann der BR selbstständig die Neuwahl des Ersatzes einleiten oder geht das nur über einen Beschluss des BWVs, der ihm das o.k. dazu gibt? Wahl des BWVs liegt ja im Aufgabengebiet des BRs. Das Schreiben selbst ging auch an den BR. Wir hatten so einen Fall noch nie und wir wollen da jetzt nichts falsch machen. Schnelle Antworten wären super, da der BR am Freitag tagt.