Interessenskonflikte
Hallo zusammen,
Dürfen Referenten eines bekannten Schulungsanbieters Betriebsräte eines Unternehmens schulen und zum selben Thema zeitgleich ihren Arbeitgeber „beraten“?
Der AG hat doch seine eigenen „speziellen“ Seminare und Anbieter.
Den gleichen Referenten für beide Seiten im Unternehmen? Da wird mir unwohl.
Was sagt ihr dazu?
Community-Antworten (4)
21.09.2019 um 19:55 Uhr
Das kommt leider öfter vor. Die Frage ist warum der BR sich den selben Anbieter wie der AG nimmt.
21.09.2019 um 20:25 Uhr
Weil der BR Vorsitzende eventuell Arbeitgeberdenken betreibt? Und in der Schulung werden ahnungslose kritische Teilnehmer heimlich „ausgehorcht“? Wenn sich am Schluss erst herausstellt, das der Referent vom AG bestellt wurde. Dann haben die Teilnehmer schon von Anfang an verloren.
21.09.2019 um 20:34 Uhr
Es gibt da jedenfalls kein rechtliches Verbot. Ob es einen Interessenkonflikt geben kann, hängt wohl vom Thema ab. Eine Schulung zur DSGVO würde ich z.B. jederzeit auch gemeinsam mit dem Arbeitgeber machen. Bei einer Schulung zu einer Umstellung der Betriebsrenten würde ich hingegen immer auf einem selbst ausgesuchten Fachmann bestehen.
22.09.2019 um 10:06 Uhr
Nicht der BRV entscheidet, wer als Schulungsanbieter in Anspruch genommen wird, sondern das Gremium (Mehrheitsbeschluss).
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