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Gesamtbetriebsrat - Regionalbetriebsrat

S
Shylaa
Sep 2019 bearbeitet

Hallo, meine Frage ist, ob man aus dem Gesamtbetriebsrat zurück treten kann, aber weiterhin Bestandteil des Regionalbetriebsrates bleibt? Oder geht nur eine Amtsniederlegung für alle Ämter des Betriebsrates?

20202

Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

10.09.2019 um 10:37 Uhr

Die Ämter sind getrennt. In den BR wirst Du von den AN gewählt. Der BR entsendet Mitglieder (BRM) in den GBR. Als GBRM kannst du zurücktreten ohne das Amt des "örtlichen" BRM zu verlieren. Triit du als BRM zurück verlierst du aber automatisch auch das GBR Amt.

C
Challenger

10.09.2019 um 18:13 Uhr

Zitat Shylaa : .............ob man aus dem Gesamtbetriebsrat zurück treten kann, aber weiterhin Bestandteil des Regionalbetriebsrates bleibt?

Klar, denn wenn Du Deine Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat aufgibst, bleibst Du weiterhin Mitglied des Regionalbetriebsrates. Trittst Du als BRM zurück, verlierst Du beide Ämter, worauf Kjarrigan bereits hingewiesen hat.

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