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Gesamtbetriebsrat

K
kiebitz28
Jan 2018 bearbeitet

Hi Guten Morgen, hab da mal wieder eine Frage an euch. Wir sind ein Filialbetrieb mit 14 Filialen in denen in 3 Filialen ein Betriebsrat besteht. Es gibt auch ein gesamtbetriebsrat. Der Vorsitzende des Gremiums blockiert wo er nur kann::!!! 2 Mitglieder gesamtbetriebsrates möchten nun auch in einer anderen Filiale einen Betriebsrat errichten. Könnt Ihr mir sagen wie wir das anstellen sollen und brauchen wir ein Beschluss des GBR?? Bitte um Zahlreiche Antworten. Vielen Dank....

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

15.02.2008 um 13:44 Uhr

Nach BetrVG § 17 ist der GBR dran. Wenn der untätig bleibt, dann können auch 3 wahlberechtigte AN zu einer Versammlung einladen, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird.

Kommt die Betriebsversammlung nicht zustande, so können 3 AN beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines WVs beantragen.

In Kleinbetrieben bis 50 AN gilt außerdem §17a im Zusammenhang mit dem vereinfachten Wahlverfahren.

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