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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Größe BR Gremium nach Personalabbau

H
HannesF76
Aug 2019 bearbeitet

Hallo an alle, wir sind derzeit ein 7er Gremium. Es ist ein Personalabbau geplant auf unter 100 Angestellte. Wir werden alles versuchen dies zu verhindern und haben einige Vorschläge nun aber zu meiner Frage was Passiert mit unserem Gremium wenn der Schlimmste Fall eintritt und unsere Belegschaft auf unter 100 sinkt? Dann gibt es ja laut BetrVG ein 5er Gremium, sind dann zwingend Neuwahlen nötig oder gibt es andere Möglichkeiten?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

23.08.2019 um 21:02 Uhr

§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Ist der Stichtag genau 2 Jahre vorbei, bleibt alles wie es ist - bis zur nächsten Wahl.

R
rtjum

26.08.2019 um 14:15 Uhr

also erstens kommt es auf die genaue Zahl der MA an, die ihr bei der Wahl hattet, denn dieses muss ja zum von Kratzbürste genannten Zeitpunkt mind halbiert worden sein bzw um mind 50 gesunken sein. D.h. wenn ihr zum Zeitpunkt der Wahl 200 Wähler hattet dürfen höchstens 100 übrig sein zu dem Stichtag, wenn dem so ist gibt es Neuwahlen. Ich denke aber ihr solltet euch darüber erstmal nicht so viele Gedanken machen den Interessenausgleich und Sozialplan erfordern eure ganze Aufmerksamkeit und holt euch Hilfe.

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