Erstellt am 07.08.2019 um 08:13 Uhr von Kjarrigan
Die Kantine ist eine Sozialeinrichtung und daher hat der BR MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG.
Wenn ihr dazu einen Kantinenausschuß gebildet habt sollte es ja eine BV geben und dort die Zusammensetzung der MA bestimmt sein. Da gehören auf jeden Fall BRM rein (aktuelle nicht alte)
Also frag mal warum da noch die Alten drin sind (wenn die nicht mehr BRM sind.
Erstellt am 07.08.2019 um 08:35 Uhr von Cyber99
Die Mitglieder von sonstigen Ausschüssen wählt der BR gem. § 27 Abs. 1 Satz 3 aus seiner Mitte. Das Gesetz setzt also voraus, dass die Ausschussmitglieder Mitglieder des BR sind. Ausnahme sind der WA und natürlich Ausschüsse, die mit Mitgliedern von BR und AG besetzt sind. Leider sagt das Gesetzt nichts über die Amtszeit von sonstigen Ausschüssen. Allerdings wird es im Gesetz in § 107 für den WA geregelt. Dort steht, dass der WA vom BR für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt wird. Das lässt sich vermutlich auch auf andere Ausschüsse übertragen und würde dann bedeuten, dass Mitglieder von Ausschüssen nach einer BR-Wahl neu gewählt werden müssen. - was ja auch Sinn machen würde.
Erstellt am 07.08.2019 um 09:39 Uhr von Krambambuli
Ansonsten müsste eine Übertragung nach § 28a BetrVG erfolgen.
Erstellt am 07.08.2019 um 11:34 Uhr von Pjöööng
§ 28a BetrVG? Das kann ich mir hier nicht vorstellen wie man den dafür verbiegen könnte.
Erstellt am 07.08.2019 um 12:30 Uhr von seehas
Die Amtszeit der Ausschüsse endet mit der Amtszeit des BR. Nach einer Wahl müssen alle Ausschüsse neu gewählt werden.
Auch wenn ihr eine Arbeitsgruppe nach §28a BetrVG bildet, so muss diese nach der Wahl eines neuen BR neu gewählt werden. Alle alten Mandate verfallen mit der Wahl.
Erstellt am 07.08.2019 um 12:46 Uhr von Pjöööng
"Auch wenn ihr eine Arbeitsgruppe nach §28a BetrVG bildet ..."
Der BR kann keine Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG bilden!