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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kantinenausschuss

BN
BR Nachrücker
Aug 2019 bearbeitet

Guten Tag, In unserem jetztigen Gremium wurde kein Kantinenausschus gebildet, sondern läuft aus der Zeiten des alten Gremiums mit alten BR Mitglieder. Die Frage ob es rechtens ist und wurde "alte" Kantinenausschus nicht mit dem alten Gremium beendet?
Ich hoffe, dass meine Ausdrucksweise mehr oder weniger verständlich ist. Danke

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Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

07.08.2019 um 10:13 Uhr

Die Kantine ist eine Sozialeinrichtung und daher hat der BR MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Wenn ihr dazu einen Kantinenausschuß gebildet habt sollte es ja eine BV geben und dort die Zusammensetzung der MA bestimmt sein. Da gehören auf jeden Fall BRM rein (aktuelle nicht alte) Also frag mal warum da noch die Alten drin sind (wenn die nicht mehr BRM sind.

C
Cyber99

07.08.2019 um 10:35 Uhr

Die Mitglieder von sonstigen Ausschüssen wählt der BR gem. § 27 Abs. 1 Satz 3 aus seiner Mitte. Das Gesetz setzt also voraus, dass die Ausschussmitglieder Mitglieder des BR sind. Ausnahme sind der WA und natürlich Ausschüsse, die mit Mitgliedern von BR und AG besetzt sind. Leider sagt das Gesetzt nichts über die Amtszeit von sonstigen Ausschüssen. Allerdings wird es im Gesetz in § 107 für den WA geregelt. Dort steht, dass der WA vom BR für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt wird. Das lässt sich vermutlich auch auf andere Ausschüsse übertragen und würde dann bedeuten, dass Mitglieder von Ausschüssen nach einer BR-Wahl neu gewählt werden müssen. - was ja auch Sinn machen würde.

K
krambambuli

07.08.2019 um 11:39 Uhr

Ansonsten müsste eine Übertragung nach § 28a BetrVG erfolgen.

P
Pjöööng

07.08.2019 um 13:34 Uhr

§ 28a BetrVG? Das kann ich mir hier nicht vorstellen wie man den dafür verbiegen könnte.

S
seehas

07.08.2019 um 14:30 Uhr

Die Amtszeit der Ausschüsse endet mit der Amtszeit des BR. Nach einer Wahl müssen alle Ausschüsse neu gewählt werden. Auch wenn ihr eine Arbeitsgruppe nach §28a BetrVG bildet, so muss diese nach der Wahl eines neuen BR neu gewählt werden. Alle alten Mandate verfallen mit der Wahl.

P
Pjöööng

07.08.2019 um 14:46 Uhr

"Auch wenn ihr eine Arbeitsgruppe nach §28a BetrVG bildet ..."

Der BR kann keine Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG bilden!

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