Erschwerniszulagen
Unser AG hat vor einigen Jahren mit dem damaligen BR, Betriebsarzt,... die Erschwernis Zulagen nach §6 des Bundesentgelttarifvertrag der Chemischen Industrie gekündigt auf Grund von: "Belästigung nach §6 Abs.1 BETV konnten nicht mehr oder nur noch im geringem umfang festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird aus Vereinfachungsgründen auf die Zahlung von Lästigkeitszulagen verzichtet" Wir der neue BR und auch die Kollegen sehen das anders. Nun sind wir auf der Suche nach Argumenten wie man diese Zulagen wieder bekommen kann. Man verweist uns immer wieder auf diverse Messungen die aber nichts Aussagen über Einwirkungen wie: Staub, Nässe und hohen Temperaturen. Und besonderes Gefahren wie hoch Flammbare Stoffe wie Erdgas. Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung
Community-Antworten (3)
06.08.2019 um 16:33 Uhr
Eigentlich wird das doch im EntGTV § 6 ganz gut aufgeführt. wenn der AN nachhaltigen Einwirkungen z.B. Rauch, Ruß, heißer Asche, Staub, Nässe , hohen Temperaturen, Lärm ausgesetzt ist oder er zur Vermeedung gesundheitsgefährdender Einwirkungen regelmäßig lästige persönliche Schutzausrüstung, z.B. Sandstrahlhelme, Gehörschutzhelme, Staub- Gasmaksen und Frischluftgeräte oder andere Atemschutzmittel verwenden muss
WAs davon bei Euch zutrifft, must ihr schauen. Wenn ihr ich sag mal nur nen Schutzbrille tragen must ist das imho keine Erschwernis. Wenn ihr aber auch bei der "derzeitiger "hitze mit langen Hosen, langen Jacken, Helm Gehörschutz arbeiten must kommt die Erschwerniszulage in Betracht. Lt EntGTV ja stundenweise - ihr könnt euch aber auch mit dem AG auf eine Pauschale einigen. Ist Verhandlungssache
Wenn der AG gar nicht will must ihr halt mal die Gewerkschaft ins Boot holen.
06.08.2019 um 16:43 Uhr
@Kjarrigan Danke für die Antwort. Das blöde ist tatsächlich das die BV vor 10 Jahren gekündigt worden ist. der AG beruft sich natürlich darauf und auf die technischen Weiterentwicklung in Form von zb bessere Abluft etc. Das tragen von Schutzmitteln wird bezahlt aber eben diese "Lästigkeiten" nicht was in anderen Abteilungen und Betrieben gezahlt wird.
06.08.2019 um 19:37 Uhr
Wie gesagt, holt die Gewerkschaft ins Haus.
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