Wahlvorstand - als "nicht stimmberechtigtes Mitglied" den Termin der 1. Sitzung des Wahlvorstandes festlegen?
Darf ich als "nicht stimmberechtigtes Mitglied" den Termin der 1. Sitzung des Wahlvorstandes festlegen?
Community-Antworten (1)
15.01.2008 um 19:06 Uhr
Geht es wieder um den Wahlvorstand?
Bist Du "nicht stimmberechtigtes Mitglied" als Vertreter der Gewerkschaft? Sonst sehe ich keine solchen.
Ich denke auch, der WV sollte sich auf den Termin einer 1. Sitzung verständigen. Was bringt es wenn Du ihn "festlegst", und dann kommt niemand.
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