W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nichtraucherschutzgesetz

G
Gonzilla
Jan 2018 bearbeitet

Nichtraucherschutzgesetz ab 01.01.08 ich arbeite in einem Seniorenheim, seit das Gesetz da ist sind Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen völlig durcheinander. wir wollen uns jetzt als Betriebsrat mit der Geschäftsführung zusammensetzen um für Raucherräume zu pledieren. Habt ihr schon Erfahrungen gemacht? Wie sieht es bei Euch mit dem Rauchverbot aus?

7.27506

Community-Antworten (6)

F
frauke

10.01.2008 um 16:08 Uhr

Vom Gesetzgeber her ist die Linie ganz klar pro Nichtrauchen. Der Arbeitgeber kann, da er Hausrecht hat, in all seinen Räumen und auch seinem Gelände ein absolutes Rauchverbot aussprechen.

Er hat sie Möglichkeit (Betonung liegt auf Möglichkeit, es ist nicht seine Pflicht) soweit es die Räumlichkeiten zulassen, einen Raum für Rauchpausen zur Verfügung zu stellen.

Gleiches haben wir bei uns erreicht. Absolutes Rauchverbot im Gebäude seit 01.01.2008, mit außnahme eines Büroraums der bislang eh leer steht. Dort dürfen die Raucher nun Ihre Raucherpause machen...

Gruss Frauke

IW
Inkognito Weissnicht

10.01.2008 um 18:17 Uhr

Also arbeite auch im Altenhilfebereich, bei uns wurde das jetzt so geregelt (ohne BV, da es nur einen "Betriebsteil" betrifft, das die Mitarbeiterinnen einen neuen Bereich im Freien bekommen haben (überdacht) der zum Rauchen geeignet scheint (bin selber Raucher und find den Platz jetzt nicht so schlimm). Den BewohnerInnen und theoretisch von ihnen geladene Gäste könnt ihr das Rauchen eigentlich nicht verbieten, ausser es besteht eine Betreuung und diese verbietet dem BWer das Rauchen an bestimmten Plätzen. Für die Bewohner ist das Altenheim nämlich eine Wohnung und nach dem GG gilt immer noch die Unverletzlichkeit der Wohnung.

G
Gonzilla

10.01.2008 um 23:23 Uhr

Ich danke Euch das sind doch schon mal Anregungen. Lieber Inkognito mit den Bewohnern, das sehe ich genauso, kann man das irgendwo nachlesen?

W
Waschbär

11.01.2008 um 09:18 Uhr

@all hier im Fred.....

ja genau gesetze gelten natürlich nicht für die Beohner warum auch das Personal darf ja auch weiterhin Freiwild bleiben .-/ DER ARBEIOTGEBER MUSS AUCH FÜR BEWOHNER UND VERWANDTE RAUCHERRÄME BAUEN ODER ZUR VERFÜGUNG STELLEN!! Aber nett das es bei euch nur fürs Personal gilt ! Mit welchen Recht macht ihr Als intressenvertrettung diese Ausnahme ? Mich würde das schon Intresieren da ihr gegen ein G- handelt.!!!!!!!!

So ihr Schwestern nun mal was zum Thema: Das gilt in Alten- und Pflegeheimen: Rauchen ist grundsätzlich erst einmal in allen Räumen Ihrer Einrichtung verboten. Das gilt zum Beispiel für alle Gemeinschaftsräume.

Es gibt auch Ausnahmen von der Regel: Für die Cafeteria gelten die gleichen Vorschriften, wie für öffentliche Gaststätten. Nur wenn Sie einen abgeschlossenen „Raucherraum“ haben (der kleiner ist, als das restliche Cafe), ist dort Rauchen erlaubt.

Erlaubt sind abgeschlossene Raucherräume für Bewohner und Personal.

Die Privaträume der Bewohner fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Dort darf jeder selbst bestimmen, ob er rauchen möchte, oder nicht.

Verstöße gegen das gesetzliche Rauchverbot können Sie richtig Geld kosten. Nach einer Übergangszeit drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro.

Detaillierte Infos unter www.nichtraucherschutz.de.

H
HenningV

11.01.2008 um 09:47 Uhr

@ Waschbär! Was hast Du eigentlich geraucht, um solche Antworten zu schreiben?

W
Waschbär

11.01.2008 um 11:24 Uhr

Lieber HenningV, Ich Rede/Schreibe nicht mehr als ich muss mit Menschen ihrer Gattung !

Ihre Antwort