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Alterssicherung

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Diskus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe da ein Problem. Bin schon in der Alterssicherung und soll jetzt noch einmal in meinem Alter mit Nachtschichtarbeit beginnen. Gibt es da etwas in Tarifvertrag wo das im Altersschutz verbietet oder kann ich einfach Nachtschicht verweigern, oder brauche ich dazu ein Attest vom Arzt. Ich hätte da nämlich gesundheitliche Probleme damit.

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

08.01.2008 um 12:08 Uhr

@Diskus, dazu müsste man wissen, welchem Tarifvertrag du angehörst, möglich wäre schon, dass dort was geregelt ist. Ansonsten gibt es kein Gesetz, dass dich davor bewahrt! Aber über ein Attest würde ich an deiner Stelle mal mit dem Arzt reden..... ;-)

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Diskus

08.01.2008 um 12:41 Uhr

Ich gehöre dem Tarifgebiet Baden Württemberg an. Habe mich erkundigt beim BR, haben gesagt würde nichts darin stehen, das man in Altersicherung keine NS arbeiten dürfte.

A
Akira

08.01.2008 um 13:16 Uhr

Hallo Diskus

Schau mal hier: http://www.baua.de/nn_5846/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-Praxisbeispiele/Arbeitszeitgestaltung/Arbeitszeitgestaltung__content.html__nnn=true und hier Betrag: 83306 bei Stichwort suchen eingeben. oder auch mal im ArbZG: §6 Abs 1 bei BR-WIKI

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