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Ersatzmitglieder des Betriebrates - wann darf es zur Betriebsratssitzung geladen werden?

A
alexander
Jan 2018 bearbeitet

Unter welchen Umständen darf ein Ersatzmitglied zur Betriebsratssitzung geladen werden.

4.57705

Community-Antworten (5)

W
Werner

19.12.2007 um 11:47 Uhr

Hallo Alexander, immer dann, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied verhindert ist!

M
Mona-Lisa

19.12.2007 um 12:14 Uhr

@alexander, und als Zugabe zu Werner's Antwort - verhindert heisst nicht "hab keinen Bock", oder "wer macht meine Arbeit weiter" sondern -

"Krankheit, Urlaub....Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, Elternzeit nach dem BErzGG, Kuraufenthalt, Zivildienst, Kriegsdienst, Montage, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen........."

I
Immie

19.12.2007 um 15:41 Uhr

@Mona-Lisa Ein BRM in Elternzeit ist nicht "automatisch" verhindert. Grüsse

M
Mona-Lisa

19.12.2007 um 16:10 Uhr

@immi, hab ich auch nicht behauptet. ;-)) Aber wenn ein Betriebsratsmitglied während z. B. Krankheit, Urlaub oder auch Elternzeit an Sitzungen teilnehmen will, hat es dies beim Vorsitzenden zu melden, damit eben kein Ersatzmitglied eingeladen wird.

I
Immie

19.12.2007 um 16:21 Uhr

@Mona-Lisa Ups, hatte es so verstanden , das bei der Elternzeit gesagt werden muss/sollte ob man generell will oder ob nicht.

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