Kann AG Vorsorgegespräch mit freigest. BR verlangen?
Hier geht es um die Einladung des AGs an einen freigestellten Betriebsrats zu einem Vorsorgegespräch (nicht zu einer Teilnahme an einem solchen).
So etwas ist bei uns jedenfalls noch nicht vorgekommen. Um einen möglichen Wechsel des Arbeitsplatzes kann es ja kaum gehen ;)
Ist das denn zulässig?
Community-Antworten (5)
20.06.2019 um 01:19 Uhr
Ist noch nicht ganz ausgereizt das Thema. https://www.zeit.de/karriere/2016-11/bundesarbeitsgericht-krankheit-attest-teilnahme-personalgespraech-pflicht Würde aber ma meinen ein Freigestellter BR sollte auf der sicheren Seite sein.
20.06.2019 um 09:35 Uhr
Was habt ihr denn in eurer Betriebsvereinbarung zum "Vorsorgegespräch" geregelt?
20.06.2019 um 12:12 Uhr
Was ist noch nicht bei Euch vorgekommen? Ein Vorsorgegespräch oder das ein freigestelltes BRM zu einen solchen kommen sollte / musste.
Wenn es gar keine Vorsorgegespräche bei Euch gibt und nur Du dahin sollst ware zu Hinterfragen warum das so ist (Behinderung der BR Arbeit - evtl.?
Wenn alle dahin müssen (wegen BV) gilt auch für ein "freigestelltes BRM" nichts anderes, da auch ein BRM immer noch AN des Betriebes ist, für den die gleichen Rechte und Pflichten gelten.
20.06.2019 um 21:06 Uhr
@Kjarrigan: Neu ist dass ein freigestelltes BR-Mitglied zum Vorsorgegespräch einbestellt wird. Vorsorgegespräch gibt es ansonsten durchaus, oft in Richtung Arbeitsplatzwechsel/Umsetzung, was beim freigestellten BRM ja nicht geht. Das ist auch ein Aspekt der Fragestellung.
20.06.2019 um 22:12 Uhr
Die Einbestellung zu diesem Vorsorgegespräch wir der MA ja nicht als freigestelltes Betriebsratsmitglied bekommen haben, sondern als Arbeitnehmer des Unternehmens in dem er angestellt ist. Als BR würde ich mir eher Gedanken machen nach welchen Kriteriern siche Gespräche überhaut eingeleitet und für erforderlich gehalten werden. Schauen ob und wo hier eine Mitbestimmung bei den Kriterien bestehen könnten.
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