Erstellt am 19.06.2019 um 23:19 Uhr von DummerHund
Ist noch nicht ganz ausgereizt das Thema.
https://www.zeit.de/karriere/2016-11/bundesarbeitsgericht-krankheit-attest-teilnahme-personalgespraech-pflicht
Würde aber ma meinen ein Freigestellter BR sollte auf der sicheren Seite sein.
Erstellt am 20.06.2019 um 07:35 Uhr von Kratzbürste
Was habt ihr denn in eurer Betriebsvereinbarung zum "Vorsorgegespräch" geregelt?
Erstellt am 20.06.2019 um 10:12 Uhr von Kjarrigan
Was ist noch nicht bei Euch vorgekommen? Ein Vorsorgegespräch oder das ein freigestelltes BRM zu einen solchen kommen sollte / musste.
Wenn es gar keine Vorsorgegespräche bei Euch gibt und nur Du dahin sollst
ware zu Hinterfragen warum das so ist (Behinderung der BR Arbeit - evtl.?
Wenn alle dahin müssen (wegen BV) gilt auch für ein "freigestelltes BRM" nichts anderes,
da auch ein BRM immer noch AN des Betriebes ist, für den die gleichen Rechte und Pflichten gelten.
Erstellt am 20.06.2019 um 19:06 Uhr von neu-hier
@Kjarrigan:
Neu ist dass ein freigestelltes BR-Mitglied zum Vorsorgegespräch einbestellt wird.
Vorsorgegespräch gibt es ansonsten durchaus, oft in Richtung Arbeitsplatzwechsel/Umsetzung, was beim freigestellten BRM ja nicht geht. Das ist auch ein Aspekt der Fragestellung.
Erstellt am 20.06.2019 um 20:12 Uhr von DummerHund
Die Einbestellung zu diesem Vorsorgegespräch wir der MA ja nicht als freigestelltes Betriebsratsmitglied bekommen haben, sondern als Arbeitnehmer des Unternehmens in dem er angestellt ist.
Als BR würde ich mir eher Gedanken machen nach welchen Kriteriern siche Gespräche überhaut eingeleitet und für erforderlich gehalten werden. Schauen ob und wo hier eine Mitbestimmung bei den Kriterien bestehen könnten.