Erstellt am 15.11.2007 um 09:32 Uhr von Sternburg
Wie und von wo... das würde jetzt den Rahmen sprengen und könnte als Werbung ausgelegt werden *gg*
Wir selbst haben "der betriebsrat" abonniert und sind damit ganz zufrieden.
Der BR hat nach § 40 BetrVG Anspruch auf Zurverfügungsstellung der erforderlichen Sachmittel. Anerkannt ist auch das Recht auf mindestens eine Fachzeitschrift.
Erstellt am 15.11.2007 um 09:45 Uhr von uhu
Tipp : Arbeitsrecht im Betrieb, monatliche Erscheinung, 99,60 Euro (Jahresabbo), AiB Verlag, Frankfurt / Main, ISSN 0174-1225; Beschlussfassung im BR: "...der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom xxx den Beschluss gefasst, dass die nachfolgend aufgeführte Literatur für die ordnungsgemäße Durchführung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist..."; Antrag auf Kostenübernahme an AG für Bestellung sachlicher Mittel gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG...