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Personalausschuss - telefonischer Umlaufbeschluss möglich?

I
interrent
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Personalausschuss eingerichtet. Der Ausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die aber in verschiedenen Städten sitzen. Wenn nun eine Einstellung erfolgt, muss der P-Ausschuss in Person zusammen kommen, oder ist ein telefonischer Umlaufbeschluss möglich? Ferner müssen Protokolle angefertigt werden, oder reicht eine Notiz? Vielleicht kann mir jemand helfen. Wenn möglich mit Hinweisen zu Gesetzen. Vielen Dank.

14.68502

Community-Antworten (2)

U
uhu

05.11.2007 um 12:37 Uhr

Euer Personalausschuss wurde sicher nach den Bestimmungen des § 28 BetrVG gebildet. Eine Beschlussfassung im Personalausschuss zu personellen Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG (und auch § 102 BetrVG) finde ich an sich schon sehr problematisch. Eine "Umlaufbeschlussfassung" ist m.E. in keinem Fall zulässig.

C
carrie

05.11.2007 um 13:40 Uhr

Hallo Natürlich müßt ihr in Person zusammen kommen, es muß auch eine korrekte Einladung mit Tagespunkten geben. Unter dem § 33 BetrVG könnt ihr nachsehen das ein Umlaufverfahren nicht zulässig ist. Protokolle muß es selbstverständlich auch geben, alleine schon damit ihr einen Nachweis habt (ebenso Anwesenheitsliste). Sollte aus irgendeinem Grund mal jemand der von euren Personellen Maßnahmen betroffen war/ist klagen, wäre alles null und nichtig wenn ihr das im Umlaufverf. regelt.

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