Erstellt am 19.10.2007 um 07:03 Uhr von Frank B
Ja, Kündigungsschutzklage einreichen.
Sich gewerkschaftlich organisieren und dort beraten lassen.
Erstellt am 19.10.2007 um 07:08 Uhr von Werner
Hallo Tampi,
geh zur zuständigen Gewerkschaft, die werden Euch unterstützen!
Bei den von Dir genannten Vorfällen greift der
§ 20 Wahlschutz und Wahlkosten BetrVG.
Nicht nur die Wahl im eigentlichen Sinne ist gegen Behinderungen geschützt; der Wahlschutz erstreckt sich auch auf die ungehinderte Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts durch die Wahlberechtigten selbst. So dürfen die wahlberechtigten Betriebsangehörigen nicht etwa durch bestimmte Anweisungen des Unternehmers (plötzliche Dienstreise, willkürliche Einstufung als leitender Angestellter, Verbot zum Verlassen des Band-Arbeitsplatzes usw.) in der Ausübung ihres Wahlrechts gehindert werden. Ebenso untersagt ist die Entfernung von Betriebsratskandidaten (und Mitgliedern des Wahlvorstands) aus dem Betrieb durch Entlassung (dazu auch BAG vom 13. Oktober 1977, 2 AZR 387/76). Besagter Personenkreis ist durch den besonderen Kündigungsschutz nach § 103 BetrVG i.V.m. § 15 Abs. 3 KschG geschützt. Die Kandidatur bzw. Wahl eines zu Unrecht Gekündigten bleibt gültig bis im Kündigungsschutzverfahren das rechtskräftige Urteil ergangen ist und evtl. die Kündigung sanktioniert (s. a. Anm. zu §§ 8 und 103). Der betroffene Wahlbewerber hat das Recht, den Betrieb zwecks Wahlwerbung zumindest zeitweise zu betreten und kann dieses mittels einstweiliger Verfügung durchsetzen (Arbeitsgericht München am 18. November 1997, 19 BV Ga 61/97)
Erstellt am 19.10.2007 um 07:46 Uhr von Mona-Lisa
@Tampi,
"...wurde schon des öfteren versucht...."
Kein Wunder, dass -
1. euer AG euch gar nicht mehr ernst nimmt! Der hat schon lange mitbekommen, dass ihr diese Geschichte (mehrfach?) vollkommen dilletantisch aufgezogen habt und braucht euch nur zu drohen, dass er sofort kündigen wird und schon ist wieder "Ruhe" im Betrieb! (Wenn man das Ruhe nennen kann... )
2. eine der ersten Voraussetzungen sein sollte, schlicht und einfach sich bedeckt zu halten! Keine grossen Töne spucken! Solche halblebigen Geschichten wie ihr sie ziemlich sicher aufgezogen habt, sind von vorneherein zum scheitern verurteilt und um den Job auf's Spiel zu setzen, ist der Preis einfach zu hoch.
Zieht die Sache korrekt und mit Hilfe eurer Gewerkschaft auf. Klar ist dir aber schon, dass die redseliger werden, wenn zumindest mal die 3, die ernsthaft einen Betriebsrat gründen wollen, Mitglied sein sollten........
Viel Glück!
Erstellt am 19.10.2007 um 08:12 Uhr von betriebsratten
Und so ab und zu gehört gerade in so einem Fall der Angriff zur besten Verteidigung: "Behinderung der Betriebsratsarbeit" ist eine Straftat.....wird also persönlich zugeordnet und ist auch nicht aus der Portokasse zu bezahlen