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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Agenda zur BR Sitzung - was darf der Vorsitzende?

M
Minski
Mai 2019 bearbeitet

Guten Morgen an alle, muss der Vorsitzende den Wortlaut des von einem anderen Mitglied eingelasteten TOP übernehmen oder kann er diesen so auslegen wie er möchte? Es geht hier um die Agenda der BR Sitzung. In meinem Fall ist der Sinngehalt plötzlich ein ganz anderer und meine Beschlussformulierung ist überhaupt übernommenen worden. Ich schätze mal, ich muss das ganze (gem. §29 mit einem Viertel der Mitglieder) nochmal einlasten? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Beste Grüße Minski

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Community-Antworten (2)

K
krambambuli

17.05.2019 um 10:06 Uhr

Ich würde in der Sitzung offene Worte sprechen. Ansonsten ja, neuer Anlauf mit einem Viertel der Mitglieder- und schriftlich.

P
Pjöööng

17.05.2019 um 13:38 Uhr

"Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt."

Demnach wäre der BRV relativ frei in der Formulierung, solange der "Gegenstand" erhalten bleibt. Beschlussvorschläge brauchen auch nciht in die TO.

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