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Vorgezogene Wahlen?

K
Kollega
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle

§13 Abs.2 Nr. 1 BetrVG sagt eindeutig das nach 24 Monaten ab Tag der Wahl geschaut werden muss ob ....

Nun kann ich sagen, dass es schon jetzt sich abzeichnet das es so sein wird, da wir nicht davon ausgehen, das der AG bis zum 15.03.2008 mehr als 120 MAs Kündigen wird (erst dann wären die besagten 50 unterschritten!)

Was nun, könnten wir schon jetzt mit den Wahlen beginnen und zum Stichtag "Fertig" sein oder müssen wir bis dahin warten und dann erst mit den (Q)Wahlen beginnen?

Vielen dank

Kollega

4.08401

Community-Antworten (1)

C
carrie

08.10.2007 um 19:24 Uhr

Hallo Stichtag ist der tag an dem ihr gewählt wurdet, wäre das z.B. der 11.03.06 dann müßtet ihr am 11.03.08 beginnen die Neuwahlen vorzubereiten. Es"könnte" sich ja ansonsten noch etwas an der Mitarbeiterzahl ändern, auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist.

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