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Runtergruppierung

S
scholle2015
Apr 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind zugehörig in einem TV und die Unternehmensstruktur wird nun angepasst. Nun befürchtet der BR das nun Mitarbeiter runtergruppiert werden sollen, da sich die Funktionen ändern werden. Ein Mitglied des BR hat sich schon mit der Gewerkschaft besprochen und die Info erhalten, dass der BR gar nicht runtergruppieren darf also den Antrag grds. ablehnen muss. Meiner Meinung nach ist die Runterguppierung mit einer Umgruppierung gleichzusetzen nach §99 BetrVG oder?

Danke für eure Antworten

30607

Community-Antworten (7)

U
UliPK

24.04.2019 um 12:51 Uhr

Lese dir das mal dazu durch: https://www.betriebsrat.com/umgruppierung

C
celestro

24.04.2019 um 13:58 Uhr

"Ein Mitglied des BR hat sich schon mit der Gewerkschaft besprochen und die Info erhalten, dass der BR gar nicht runtergruppieren darf also den Antrag grds. ablehnen muss."

Der BR gruppiert auch nicht runter, das macht wenn dann der AG. Und wieso sollte der BR grundsätzlich ablehnen MÜSSEN? Unfug!

P
Pjöööng

24.04.2019 um 15:15 Uhr

Zitat (celestro): "Und wieso sollte der BR grundsätzlich ablehnen MÜSSEN? Unfug!"

Ich kenne den konkreten TV ja nicht, aber es gibt durchaus TVe die Regeln zur herabgruppierung beinhalten und dazu kann auch ein Ausschluss der Heruntergruppierung aus organisatorischen Gründen zählen. Dann MÜSSTE der BR in der Tat widersprechen (Verstoß gegen tarifvertragliche Regelung).

K
kratzbürste

24.04.2019 um 15:36 Uhr

Bei 99 kann der BR doch nur zu dem Schluss kommen, dass eine Herabgruppierung ein Nachteil für den AN darstellt- also Zustimmung verweigern. Individuell sehe ich hier die Änderungskündigung.

P
Pickel

24.04.2019 um 16:12 Uhr

Kartbürste, ein Nachteil für den MA alleine ist kein Verweigerungsgrund

C
celestro

24.04.2019 um 16:34 Uhr

"aber es gibt durchaus TVe die Regeln zur herabgruppierung beinhalten und dazu kann auch ein Ausschluss der Heruntergruppierung aus organisatorischen Gründen zählen."

Würde ich mir gerne mal ansehen. Welchen TV kennst Du denn mit solchen Regeln? Und "dazu kann auch zählen" ist zwar schön, mir aber zuwenig.

S
scholle2015

24.04.2019 um 16:51 Uhr

Danke für eure Beiträge. Habe in der Zwischenzeit auch mit einem Arbeitsrichter gesprochen und eure Antworten bestätigt. Also sofern derart Anträge kommen, können wir je nach Fall beurteilen, ob eine Runtergruppierung erforderlich ist (z.B. durch weniger verantwortliche Tätigkeiten)

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