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Arbeitgeberrisiko

A
Aiko
Apr 2019 bearbeitet

Meine Frage: Trägt der Arbeitgeber das Risiko, wenn ein Schwimmbad geschlossen werden muss, weil krankheitsbedingt nicht genügend Schwimmmeister da sind. Bekommen die anderen Mitarbeiter, wie in diesem Fall die Reinigungskräfte und Kassierer ihre Arbeitszeit, die sie hätten arbeiten müssen, gutgeschrieben? Sie würden ihre Arbeitskraft ja zur Verfügung stellen, können aber nicht arbeiten, weil das Bad geschlossen bleibt. Es ist also nicht ihr Verschulden.

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

09.04.2019 um 20:50 Uhr

Im Prinzip hast du recht.

E
Erbsenzähler

10.04.2019 um 08:45 Uhr

Google mal unter Annahmeverzug im Arbeitsrecht!

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