Arbeitgeberrisiko
A
Aiko
Apr 2019 bearbeitet
Meine Frage: Trägt der Arbeitgeber das Risiko, wenn ein Schwimmbad geschlossen werden muss, weil krankheitsbedingt nicht genügend Schwimmmeister da sind. Bekommen die anderen Mitarbeiter, wie in diesem Fall die Reinigungskräfte und Kassierer ihre Arbeitszeit, die sie hätten arbeiten müssen, gutgeschrieben? Sie würden ihre Arbeitskraft ja zur Verfügung stellen, können aber nicht arbeiten, weil das Bad geschlossen bleibt. Es ist also nicht ihr Verschulden.
25003
Community-Antworten (3)
K
kratzbürste
09.04.2019 um 20:50 Uhr
Im Prinzip hast du recht.
E
Erbsenzähler
10.04.2019 um 08:45 Uhr
Google mal unter Annahmeverzug im Arbeitsrecht!
§
§§Reiter
10.04.2019 um 12:26 Uhr