Hallo liebe BR-Kollegen/innen,
wir sind ein Bildungszentrum und im Rahmen unserer Zertifizierung ISO9001 soll eine Teilnehmer Befragung gemacht werden. Das ist kein Problem. Unser Problem resultiert aus der Frage: "Beginnt der Unterricht zu den angegebenen Zeiten"?
Daraus kann statistisch der betroffene Kollege in seinem Verhalten beurteilt werden und das ist auch eine Form der Überwachung. Es sind zwar keine technischen Einrichtungen im Einsatz aber eine Verhaltenskontrolle ist über die statistische Erhebung mittels Technik (PC-Software) möglich.
Greift hier der § 87 Abs.1 Pkt.6 in Verbindung mit Pkt.1?
Wir würden gerne Eure Meinung hören und nehmen Vorschläge dankend entgegen.