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Fraktionssitzung

H
Heiwo19
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo, in unserem BR gibt es zwei Listen. Nun möchten wir als eine Liste eine Fraktionssitzung einberufen. Gibt es hierzu Form- und Fristvorschriften, wie und wann zu einer solchen Sitzung einzuladen ist. Kann eine ad hoc-Sitzung organisiert werden. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

26.03.2019 um 17:36 Uhr

spontan würde ich sagen ... das ist keine BR-Arbeit im Sinne des BetrVG und der AG muss Euch dafür nicht von der Arbeit freistellen.

Aber mal sehen, was andere User denken ...

K
kratzbürste

26.03.2019 um 17:42 Uhr

Ich sehe es schon als BR-Arbeit, für die ein Freistellungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG entsteht. Sitzungsregeln bestehen nicht (außer den normalen demokratischen Grundsätzen). Die Besprechung muss nur "erforderlich" sein. Und das ist bei BRs mit unterschiedlichen Listen (leider) oft gegeben.

§
§§Reiter

26.03.2019 um 17:52 Uhr

Das BetrVG kennt nur eigenverantwortliche BRM und das Gremium als ganzes, das BetrVG kennt keine Fraktionen und dem entsprechend auch keine Fraktionssitzungen. Zur Vorbereitung eines BRM auf eine BR-Sitzung ist so eine Zusammenkunft nicht nötig, denn die Meinungs-und Willensbildung findet während der Sitzung statt. Aber natürlich kann man sich auch zwanglos gemeinschaftlich auf eine Sitzung vorbereiten - man sollte es nur nicht "Fraktionssitzung" oder "Listentreffen" o.ä. nennen.

K
Köpenicker

26.03.2019 um 23:59 Uhr

Doch ihr könnt eine Fraktionssitzung machen, Freistellung erfolgt nach 37,2

K
Köpenicker

27.03.2019 um 00:10 Uhr

C
celestro

27.03.2019 um 02:04 Uhr

Guter Link, aber "ganz unten" findet man es nicht. ;-)

P.S. unter "Besondere Freistellungsansprüche für Minderheitenvertreter zur Vorbereitung von Sitzungen des Betriebsrates und seiner Ausschüsse?"

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