BR-Fachliteratur - darf BR diese mit nach Hause nehmen?
hallo an alle,
darf ein BRM die zur BRArbeit bestellten Bücher auch mal mit nach Hause nehmen, oder muss er/sie sie in der fa. belassen weil Sie ja vom AG bezahlt wurden?
Danke
Juppi
Community-Antworten (2)
14.08.2007 um 09:46 Uhr
Ich weiss nicht, ob es dazu überhaupt etwas gibt. Aber ich "denke", dass Material gehört dem BR und dieser hat somit auch, das Zugriffsrecht und Verwendungsrecht an diesen Teilen. Ich glaube nicht, dass man daraus ein Diebstahl konstruieren könnte, wenn Du das BetrVG mit nach Hause nimmst. Es steht ja jedem eins zu. Aber warum nimmst Du es mit? Schaffst Du die Arbeit als BR nicht in deiner regulären AZ?
14.08.2007 um 10:35 Uhr
@ego112, der AG ist Eigentümer der Literatur und dem Betriebsrat überlassen....... :-))
@Juppi, ich find's auch nicht richtig, Betriebsratsarbeit mit nach Hause zu nehmen, sie ist grundsätzlich immer noch während der Arbeitszeit zu verrichten. Aber wenn du mal z. B. ein BetrVG (Kommentar) aus dem BR-Büro mitnehmen willst, solltest du schon hinterlassen, wo das Teil ist. Dürfte dann kein Problem sein.
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