Kinderzulage
Hallo !
Ein Arbeitnehmer hat mich auf das Thema Elternzeit angesprochen. Bisher hat er die Besitzstand Kinderzulage nach Überleitung des BAT in den TVöD für seinen ersten Sohn erhalten. Jetzt hat er für das zweite Kind eine 2monatige Elternzeit als Vater beantragt. Seine Frage ist: Kann ihm deshalb die Kinderzulage für das erste Kind aberkannt werden?
Vielen Dank im Voraus !
Community-Antworten (1)
01.08.2007 um 14:09 Uhr
Wie wäre es denn, wenn Du einfach mal selbst den § 11 TVü liest.
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Hat der AN einen Besitzstandsanspruch aus der Überleitung aus dem BAT? Ja, hat er!
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Wird das Kindergeld (während der Elternzeit) ununterbrochen weiterbezahlt? Ja, wird es!
Was meinst Du also, bleibt der Anspruch aus dem § 11 TVÜ auch über die Elternzeit (das ruhende Arbeitsverhältnis) hinaus erhalten?