Hallo !

Ein Arbeitnehmer hat mich auf das Thema Elternzeit angesprochen. Bisher hat er die Besitzstand Kinderzulage nach Überleitung des BAT in den TVöD für seinen ersten Sohn erhalten. Jetzt hat er für das zweite Kind eine 2monatige Elternzeit als Vater beantragt. Seine Frage ist: Kann ihm deshalb die Kinderzulage für das erste Kind aberkannt werden?

Vielen Dank im Voraus !