Seminarteilnahme " überdenken "
Hallo ich hätte gern mal eure Meinung Wir haben im BR den Beschluss gefasst zur Seminar Teilnahme von zwei Mitgliedern,soweit so gut. Ist auch bereits beim Chef durch und angemeldet. Jetzt hat der BR Vorsitzende angerufen das es Probleme gäbe. Die zwei Wohnbereichsleiter ( wir sind ein Pflegeheim ) wären " entsetzt " das zwei BR Mitglieder von einer Etage zum Seminar fahren und auch noch dazu zwei Nachtschichtler. Auf der Etage befinden sich 15 MA somit ist der DP abgedeckt,es ist keiner im Urlaub zu der Zeit und es gibt noch einige MA die Nachtschicht machen. Also alles kein Problem. Jetzt sollen wir das " überdenken das nur einer fährt. Wir sehen dazu keinen Grund da alles seine rechtliche Grundlage hat und der Betrieb auch ohne die Beiden läuft.
Community-Antworten (8)
08.03.2019 um 11:02 Uhr
Hat der Arbeitgeber sich hier eingeschaltet, oder die zwei Wohnbereichsleiter?
08.03.2019 um 11:08 Uhr
Ich würde als BRV den Leitern des Wohnbereichs mitteilen das der BR die Angelegenheit geprüft und diskutiert hat und zum Ergebniss gekommen ist das einer Teilnahme keine Gründe entgegen stehen.
08.03.2019 um 11:12 Uhr
Nur die Wohnbereichsleiter haben ihr Veto eingelegt
08.03.2019 um 11:12 Uhr
Zitat (BRHambrg): "Ich würde als BRV den Leitern des Wohnbereichs mitteilen das der BR die Angelegenheit geprüft und diskutiert hat und zum Ergebniss gekommen ist das einer Teilnahme keine Gründe entgegen stehen. "
Würde das aber nicht voraussetzen dass "der BR die Angelegenheit geprüft und diskutiert hat und zum Ergebniss gekommen ist das einer Teilnahme keine Gründe entgegen stehen"?
Und warum sollte der BR den Wohnbereichsleitern gegenüber überhaupt eine Stellungnahme abgeben? Nur weil die ein Stöckchen hingehalten haben?
08.03.2019 um 13:47 Uhr
Sehe ich auch so. Wenn die Wohnbereichsleiter entsetzt ist, wirkt sich das allein auf den Blutdruck dieser Leitung aus - also wirklich kein Problem für den BR.
08.03.2019 um 14:18 Uhr
Pjöööng bringt es mal wieder auf den Punkt ;)
11.03.2019 um 22:49 Uhr
Verhandlungs- oder Vertragsparteien sind stets BR und AG unter sich. Bereichsleiter ist Angestellter des AG und hat nur dessen Vorgaben zu erfüllen. Nicht mehr und nicht weniger.
11.03.2019 um 23:33 Uhr
Ich finde es nicht normal wenn zwei Mitarbeiter aus einem Wohnbereich zusammen auf ein Seminar fahren! Dies kann man auch anders handhaben es sei denn es sind siamesische Zwillinge ;-)
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