Erstellt am 03.07.2007 um 20:06 Uhr von Mona-Lisa
@Rörchen,
da hilft wohl nur ein offenes Wort, und zum normalen Urlaub die Frage nach unbezahltem Urlaub.
Erstellt am 06.07.2007 um 17:19 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Angesichts der zu zahlenden SV-Beiträge ein abenteuerliches Unterfangen!
Erstellt am 06.07.2007 um 21:22 Uhr von peanuts
Wie kann ich das meinen AG am besten erklären
???
und wird mein AV dann gekündigt?
Warum?
oder gibt es auch eine Regelung ohne Kündigung?
Sabbatical !?
Erstellt am 07.07.2007 um 08:06 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
jetzt könnte ich ganz hinterlistig anworten: Wer die finanziellen Möglichkeiten hat, sich ohne Lohn ein viertel Jahr Auslandsaufenthalt leisten zu können, kann auch seine SV-Beiträge selbst übernehmen.....
Erstellt am 07.07.2007 um 08:37 Uhr von pirat
@Rörchen,
lies mal....
http://www.news-vnr.de/archiv/2006/04/newsletter_2006_04_26.html#part_00
Da das Arbeitsverhältnis während des unbezahlten Urlaubs ruhend weiter besteht, ändert sich auch an den üblichen Regelungen zum Kündigungsschutz und an den Kündigungsfristen nichts. Ebenso darf der gesetzliche Mindesturlaub nicht gekürzt werden. Anteilige Minderungen sind dagegen bei Gratifikationen wie Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld zulässig. Auch auf die betriebliche Altersversorgung kann der unbezahlte Urlaub unter Umständen negative Auswirkungen haben.
da steht noch mehr!
Erstellt am 08.07.2007 um 12:11 Uhr von BMW
Hallo Rörchen,
Goggle mal
''Sabbatjahr''