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Internetzugang

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Alicata
Feb 2019 bearbeitet

Sehr geehrten Damen und Herren

Ich bin seid ca einem Jahr im Betriebsrat .Wenn ich mich über Seminare oder Gesetze Informieren möchte oder ein link öffnen möchte kann ich es nicht über den Hauseigenen PC machen da er kein Internetzugang hat.Also mache ich es über meinen Privaten PC oder über mein Händy.Der Betriebsrat hat mit dem Geschäftsführer darüber Gesprochen ,er hat es abgelehnt :begründung ich würde dann nur im Internet sein und nicht meine Arbeit machen.Ich finde sowas Diskriminierent da andere oder sogar fremdfirmen Internet haben.Und mich an meiner arbeit vom Betriebsrat behindert.Was kann ich tun -

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Community-Antworten (8)

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jimbob2019

11.02.2019 um 14:02 Uhr

Hat er generell keinen Internetanschluss oder sollst nur keinen bekommen??

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Alicata

11.02.2019 um 14:02 Uhr

Doch alle haben im Betrieb Internetanschluss ,sogar die Fremdfirmen nur ich nicht .

C
Cyber99

11.02.2019 um 14:07 Uhr

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber einen Internetanschluss zur Verfügung stellen, zumindest im BR-Büro. Dann kannst Du dich jederzeit nach §37 Abs. 2 BetrVG freistellen, wenn Du es für erforderlich hältst und suchst dann einfach das BR-Büro auf. Weist mal Euren Arbeitgeber ganz freundlich darauf hin und lasst Euch nicht einschüchtern. BR-Arbeit geht vor!

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Andreas.Hamburg

11.02.2019 um 14:07 Uhr

Was Diskriminierung ist, legt das AGG genau fest. Das hier ist keine Diskriminierung. Stellt sich die Frage, ob es eine Behinderung der BR-Arbeit ist. Dem BR (nicht dem einzelnen BR-Mitglied) sind die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die er benötigt, um seine Aufgaben wahr zu nehmen. Nutzt der AG PCs, dann kann der BR auch auf einen bestehen. Ob aber der BR (nicht ein einzelnes Mitglied) in seiner Arbeit behindert wird, wenn er keinen Internetzugang hat, trifft auch nur dann zu, wenn der AG dem BR keine andere Möglichkeit zur Verfügungs stellt, zeittgemäß zu arbeiten (Bücher alleine sind heutzutage nicht mehr ausreichend -meine ich) Hat denn Euer BR einen PC mit Internetzugang? dort mußt Du dann die Möglichkeit haben, Dir notwendige Informationen zu holen, notwendig für Deine BR-Arbeit. Dazu meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzten ab, recherchierst, danach gehst Du an den Arbeitspaltz zurück und meldest die von der "BR-Arbeit" zurück

K
kratzbürste

11.02.2019 um 15:06 Uhr

Der BR muss beschließen, dass du als BR-Mitglied einen Internetanschluss brauchst. Dann hat der AG die Kosten zu tragen (§ 40 BetrVG). Ein/zwei plausible Sätze, warum dies "erforderlich" ist, wird dem BR hoffentlich einfallen.

J
jimbob2019

11.02.2019 um 16:54 Uhr

Also da bei euch der Internet AS zum Standard gehört, liegt hier ganz klar eine behinderung der BR Arbeit vor. Erkläre deinem AG die höchstrechtliche Kosequenz. Dann wir er einknicken. Klappt zu 99%

M
Moreno

11.02.2019 um 21:03 Uhr

Na Jimbob da schiesst du aber ein paar Kugeln ab ohne irgendwelche Hintergrundinformationen! Der Fragesteller redet immer von ich und ein ich hat meistens keinen Anspruch.

N
nicoline

11.02.2019 um 22:27 Uhr

Andreas.Hamburg Was Diskriminierung ist, legt das AGG genau fest. Das hier ist keine Diskriminierung. Nur für dich zur Information: Diskriminierung gibt es auch außerhalb des AGG. Für dich zum Abspeichern: Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen. Wikipedia

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