Überstundenpflicht ?
Mal eine Frage in die Runde, der Betriebsrat hat wegen der hohen Auftragslage überstunden zugestimmt, einige Mitarbeiter haben gesagt das sie nicht länger Arbeiten können oder möchten, der Chef sagt die Überstunden sind jetzt verpflichtend da von BR zugestimmt. Der Chef muß sich doch sicher erst eine zustimmung der Mitarbeiter holen, oder ? MFG Hassan
Community-Antworten (8)
05.02.2019 um 17:02 Uhr
soweit ich weiß, ist die Zustimmung des BR dann eine Verpflichtung für die AN
05.02.2019 um 17:06 Uhr
Na die Zustimmung der Mitarbeiter sollte sich der AG ja schon im Arbeitsvertrag geholt haben. Natürlich gibt es eine angemessene Ankündigungsfrist also nicht ,,heute müsst ihr länger arbeiten". Wenn dies alles geregelt ist, dann sind diese Überstunden natürlich verpflichtend.
05.02.2019 um 17:18 Uhr
Der Betriebsrat hat doch nur zugestimmt das Überstunden geleistet werden dürfen, aber nicht von wem.... oder Irre ich mich ?
05.02.2019 um 17:53 Uhr
Keine Ahnung. Ich kenne weder den Antrag des ArbG noch den Beschluss.
05.02.2019 um 22:34 Uhr
Wo im Gesetz hast du den was von einer nötigen Zustimmung von Mitarbeitern gelesen@ Hansen
06.02.2019 um 20:04 Uhr
@BRHamburg Betriebsvereinbarung: Besteht in dem Betrieb, in dem Sie arbeiten, ein Betriebsrat, hat dieser gemäß § 87 Abs.1 Nr.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht beim Thema Überstunden. Das Gesetz spricht von einer „vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“. Einigt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber auf eine Betriebsvereinbarung zum Thema Überstunden und ist in dieser Betriebsvereinbarung geregelt, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf, ergibt sich die Zulässigkeit von Überstunden aus der Betriebsvereinbarung (die allerdings das OK des Arbeitnehmers nicht ersetzt).
07.02.2019 um 11:23 Uhr
Wikipedia: "Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert." Ein OK des einzelnen AN ist somit nicht mehr nötig.
07.02.2019 um 16:02 Uhr
@wdliss von einer Betriebsvereinbarung war nicht die Rede, es wurde vom Betriebsrat nur zugestimmt das Überstunden gemacht werden müssen.