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Überstundenpflicht ?

H
Hassan
Feb 2019 bearbeitet

Mal eine Frage in die Runde, der Betriebsrat hat wegen der hohen Auftragslage überstunden zugestimmt, einige Mitarbeiter haben gesagt das sie nicht länger Arbeiten können oder möchten, der Chef sagt die Überstunden sind jetzt verpflichtend da von BR zugestimmt. Der Chef muß sich doch sicher erst eine zustimmung der Mitarbeiter holen, oder ? MFG Hassan

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Community-Antworten (8)

C
celestro

05.02.2019 um 17:02 Uhr

soweit ich weiß, ist die Zustimmung des BR dann eine Verpflichtung für die AN

M
Moreno

05.02.2019 um 17:06 Uhr

Na die Zustimmung der Mitarbeiter sollte sich der AG ja schon im Arbeitsvertrag geholt haben. Natürlich gibt es eine angemessene Ankündigungsfrist also nicht ,,heute müsst ihr länger arbeiten". Wenn dies alles geregelt ist, dann sind diese Überstunden natürlich verpflichtend.

H
Hassan

05.02.2019 um 17:18 Uhr

Der Betriebsrat hat doch nur zugestimmt das Überstunden geleistet werden dürfen, aber nicht von wem.... oder Irre ich mich ?

T
titapropper

05.02.2019 um 17:53 Uhr

Keine Ahnung. Ich kenne weder den Antrag des ArbG noch den Beschluss.

B
BRHamburg

05.02.2019 um 22:34 Uhr

Wo im Gesetz hast du den was von einer nötigen Zustimmung von Mitarbeitern gelesen@ Hansen

H
Hassan

06.02.2019 um 20:04 Uhr

@BRHamburg Be­triebs­ver­ein­ba­rung: Be­steht in dem Be­trieb, in dem Sie ar­bei­ten, ein Be­triebs­rat, hat die­ser gemäß § 87 Abs.1 Nr.3 Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz (Be­trVG) ein Mit­be­stim­mungs­recht beim The­ma Über­stun­den. Das Ge­setz spricht von ei­ner „vorüber­ge­hen­den Verlänge­rung der be­triebsübli­chen Ar­beits­zeit“. Ei­nigt der Be­triebs­rat mit dem Ar­beit­ge­ber auf ei­ne Be­triebs­ver­ein­ba­rung zum The­ma Über­stun­den und ist in die­ser Be­triebs­ver­ein­ba­rung ge­re­gelt, un­ter wel­chen Umständen der Ar­beit­ge­ber Über­stun­den an­ord­nen darf, er­gibt sich die Zulässig­keit von Über­stun­den aus der Be­triebs­ver­ein­ba­rung (die al­ler­dings das OK des Ar­beit­neh­mers nicht er­setzt).

W
wdliss

07.02.2019 um 11:23 Uhr

Wikipedia: "Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert." Ein OK des einzelnen AN ist somit nicht mehr nötig.

H
Hassan

07.02.2019 um 16:02 Uhr

@wdliss von einer Betriebsvereinbarung war nicht die Rede, es wurde vom Betriebsrat nur zugestimmt das Überstunden gemacht werden müssen.

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