LKWs ein Navi - mitbestimmung ja o. nein?
hallo zusammen Wir sind ein größeres Bauunternehmen .Unsere GL möchte nun für unsere LKWs ein Navi einbauen lassen mit dem man die Strecken die zurück gelegt worden sind und der genaue momentane Aufenthaltsort vom Fuhrparkleiter überprüft werden kann .Unser BRV sagt wir hätten hier kein Mitbestimmungsrecht da dies ja der mommentane Stand der Technik ist . Ich denke aber es ist eine schlichte elektronische Überwachung BetrVG §87 abs 6 . Was kann ich event. unternehmen bin selbst erst ein Jahr im BR ?! danke im vorab
Community-Antworten (6)
09.05.2007 um 23:48 Uhr
Hallo bonsai, dein BRV hat keine Ahnung. Ihr seid gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 in der vollen Mitbestimmung.
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:... 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
10.05.2007 um 01:37 Uhr
@mokkabohne Naja. Im Falle der der Navigeräte heisst das genau genommen: Der Einbau ist tatsächlich nicht mitbestimmungspflichtig. Die Ausgestaltung der Kontrolle durch das Gerät wohl...
10.05.2007 um 02:36 Uhr
Sagen Sie mal "Kölner": Sind die ersten beiden Worte des 6ten Absatzes des § 87 (1) BetrVG tatsächlich gestrichen worden?
10.05.2007 um 14:43 Uhr
düsseldorfer schlossweich, finde es ja immer wieder bewundernswert, wie konstruktiv Deine Beiträge hier im Forum sind. Einführung ist also das Gleiche wie Einbau? Interessant.
10.05.2007 um 14:55 Uhr
buh,bin wieder da ,
musste nur die regeln im out look, ändern und schon bin ich die "pimmel" los.
Könnten es nicht sein das es sich hier bei um eine mögliche "Leistungs und Verhaltens Kontrolle" handelt ? Dann seit ihr ja , voll dabei oder ...
Sagt mal ist so ein "NAVi" nicht eine Technische überwachung , so wegen §87 ( p.s Bonsei vergesse nicht auch up dates sind mit dem MBR verknüft)
10.05.2007 um 15:07 Uhr
@ bonsai71 was du hier beschreibst ist kein Navigationsgerät, sondern ein Überwachungsgerät und da seid ihr ganz klar in der Mitbestimmung. Gegen ein Navigationsgerät ist ja nichts einzuwenden, ist ja eine feine Sache für den Fahrer, mit dem kann der Unternehmer eigentlich nicht so ohne weiteres was anfangen. Technisch wäre das aber schon möglich, allerdings sehr teuer. Überwachungsgeräte, wie du sie beschreibst funktionieren etwas anders.
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