Mitbestimmung bei Einführung eines neuen IT-Systems
Bei uns wird ein neues Krankenhausinformationssystem eingeführt. Wo endet die Mitbestimmung des BR und in wie weit muss der AG den BR in die Projekte zur Einführung einbinden?
Community-Antworten (3)
25.04.2007 um 18:24 Uhr
Moin, also bevor irgendwas eingeführt wird muß der AG euch rechtzeitig und umfassend anhand von Unterlagen informieren.(§ 80 u. § 91 BetrVg) Nun solltet ihr prüfen ob sich Beratungsrechte, Mitwirkungsrechte oder gar Mitbestimmungsrechte habt.
25.04.2007 um 22:21 Uhr
Ich kenne mich in Krankenhäusern Gott sei Dank nicht so gut aus, und bzgl. der dort verwendeten Software noch viel weniger, aber ich gehe davon aus, dass Ihr hier gem. § 87 Abs. 1 Nr.1 + 6 voll im Boot seid (zumindest wenn die Definition eines Krankenhausinformationssystems auf Wikipedia korrekt ist).
Ihr müsst von Anfang bis Ende dabei sein. Entwickelt eine BV. Vielleicht sogar einen Interessensausgleich, um negative Konsequenzen für die KollegInnen bereits im Vorfeld auszuschließen bzw. wenigstens abzumildern, denn ich erkenne in dieser Definition die Grundlage für Rationalisierung.
26.04.2007 um 20:38 Uhr
Evt. kann auch die TBS unterstützen:
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