Erstellt am 25.04.2007 um 16:24 Uhr von spartacus
Moin,
also bevor irgendwas eingeführt wird muß der AG euch rechtzeitig und umfassend anhand von Unterlagen informieren.(§ 80 u. § 91 BetrVg)
Nun solltet ihr prüfen ob sich Beratungsrechte, Mitwirkungsrechte oder gar Mitbestimmungsrechte habt.
Erstellt am 25.04.2007 um 20:21 Uhr von mokkabohne
Ich kenne mich in Krankenhäusern Gott sei Dank nicht so gut aus, und bzgl. der dort verwendeten Software noch viel weniger, aber ich gehe davon aus, dass Ihr hier gem. § 87 Abs. 1 Nr.1 + 6 voll im Boot seid (zumindest wenn die Definition eines Krankenhausinformationssystems auf Wikipedia korrekt ist).
Ihr müsst von Anfang bis Ende dabei sein. Entwickelt eine BV. Vielleicht sogar einen Interessensausgleich, um negative Konsequenzen für die KollegInnen bereits im Vorfeld auszuschließen bzw. wenigstens abzumildern, denn ich erkenne in dieser Definition die Grundlage für Rationalisierung.
Erstellt am 26.04.2007 um 18:38 Uhr von mokkabohne
Evt. kann auch die TBS unterstützen:
http://www.tbs-nrw.net/tbs-nrw/index.php