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Rechtsanwalt des AGebers bei BV?

L
Lena
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum! Wir vermuten, dass unser AG zur nächsten BV seinen Kampfhund (=Rechtsanwalt) mitbringt. Das müssen wir als BR doch nicht dulden, oder? Welcher § greift da?

Danke für Eure Tipps! Lena

5.50208

Community-Antworten (8)

C
Catweazle

22.04.2007 um 13:28 Uhr

Lena,

das meint Däubler dazu.

§ 46 BetrVG Rd. 11 . . . Unzulässig ist auch die Teilnahme von im Auftrag des AG tätigen Rechtsanwälten an Betriebsversammlungen, etwa um den AG arbeitsrechtlich zu beraten oder den AG auf der Betriebsversammlung zu vertreten. . . .

D
Deliah

22.04.2007 um 14:44 Uhr

@catweazle, das ist so nicht wahr. §46 Es besteht die Möglichkeit der beratenden Teilnahme an Betriebsversammlungen von Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sowie Beauftragten der Vereinigung der Arbeitgeber, sofern der Arbeitgeber an der Betriebsversammlung teilnimmt.

wenn dieser beauftragte des arbeitgeberverbandes ein rechtsnawalt ist, kann er jederzeit an der BV teilnehmen.

M
Mona-Lisa

22.04.2007 um 16:07 Uhr

@Deliah, das sind zwei paar Stiefel.... ;-))

W
Waschbär

22.04.2007 um 16:28 Uhr

Lena,

Wir Reden hier über >Unter einer Betriebsversammlung versteht man eine Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten.

Der Arbeitgeber sowie Vertreter der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Sie sind berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.....

Frage Lena , warum darf der AG seinen RA nicht mit bringen ??? Beißt der ?

S
silas

23.04.2007 um 00:26 Uhr

@Lena Der Betriebsrat hat Hausrecht. Der AG kann, wie Catweasel in Verbindung mit der Einschränkung von Deliah deutlich gemacht hat, nicht einfach seinen Kampfhund mitbringen. Ich würde ihn auch an Eurer Stelle nicht dulden.

D
deliah

23.04.2007 um 01:27 Uhr

warum bezeichnet ihr einen rechtsanwalt als kampfhund? wovor habt ihr angst?

S
SSGG

23.04.2007 um 16:08 Uhr

Moin Lena,

es ist eine Frage der Vorbereitung. Es gibt Situationen, in der die Rechtslage nicht eindeutig ist, aber das Recht, etwas zu verdrehen, hat auch ein Anwalt nicht. Je überzeugender Ihr agiert und Eure Rechtskenntnisse sind, umso besser sind Eure Erfolgsaussichten. Anscheinend hat der RA ja eine ungefähre Prognose eines Sachverhaltes mit Erfolgsaussichten abgegeben und deswegen läd der AG ihn ein. Prüft den Sachverhalt und/oder legt ihm einen Maulkorb im Form einer Begrenzung der Redezeit an.

B
baccus

23.04.2007 um 16:28 Uhr

@Lena, auch Ihr könnt Euch Verstärkung ( Gewerkschaft) holen. manche Gewerkschaftssekretäre freuen sich auf solche Gelegenheiten.

Gruß baccus

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