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Rätselraten

W
Wolkenschein
Feb 2019 bearbeitet

Könnt ihr mir bitte sagen, wie man das löst: der BR kontrolliert doch Dienstpläne bevor Sie an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Was macht ihr, wenn die Dienstpläne am Ende wenig mit dem zu tun haben, was vereinbart war? Wenn die Kolleginnen und Kollegen einspringen und Lücken füllen.

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Community-Antworten (10)

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jimbob2019

24.01.2019 um 16:53 Uhr

Die Frage ist hier, was steht im Arbeitsvertrag? Vollzeit , Teilzeit, Wieviel Std pro Woche, 5 oder 6 Tage. Gibt es unterschiedliche Schichten oder Sondervereinbarung für die Arbeitszeiten. Sind einzelne Mitarbeiter betroffen oder gilt die Änderung für alle. Oder sind die AZ an Tarifverträge gebunden. Der BR prüft nur ob die Schichtplanung dem Arbeitzeitgesetz bzw den Vereinbarungen entspricht. Im übrigen muss der BR wenn Überstunden gemacht werden sollen dem Zustimmen.

N
nicoline

24.01.2019 um 19:43 Uhr

Die Frage ist hier, was steht im Arbeitsvertrag? Vollzeit , Teilzeit, Wieviel Std pro Woche, 5 oder 6 Tage. Gibt es unterschiedliche Schichten oder Sondervereinbarung für die Arbeitszeiten. Nö! Wolkenschein Den AG auffordern, die Abweichungen vom Dienstplan zukünftig zur Mitbestimmung vorzulegen. Bei Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen androhen, Rechtsbeistand beauftragen. Sozialer Beruf?

K
krambambuli

24.01.2019 um 20:41 Uhr

Sehe ich wie nicoline.

Der AG kann ja mit dem BR eine BV abschließen, wie Dienstpläne zu erstellen sind und wie bei Notfallsituationen umgegangen wird.

J
jimbob2019

24.01.2019 um 20:49 Uhr

Ok Dann Angriff

N
nicoline

24.01.2019 um 21:07 Uhr

jimbob2019 Sozialer Beruf?

C
celestro

25.01.2019 um 00:25 Uhr

"jimbob2019 Sozialer Beruf?"

TE ist Wolkenschein, nicht jimbob ....

T
Tulpe

25.01.2019 um 08:40 Uhr

Der Dienstplan wurde Genehmigt. JEDE Veränderung ist dem BR zur genehmigung vorzulegen. Schau mal http://www.schichtplanfibel.de/

N
nicoline

25.01.2019 um 10:10 Uhr

celestro, uuuuups, danke. Also dann nochmal: Wolkenschein, sozialer Beruf?

W
Wolkenschein

26.01.2019 um 12:52 Uhr

Liebe alle, ja, sozialer Beruf. Also Über die einzelnen Änderungen am Dienstplan kommt man ran. Die erhält man in der Regel aber, wenn sie schon umgesetzt werden. Zustimmung verweigern ist ja dann nicht möglich. Und gegen einen freiwilligen Tausch kann man ja nichts sagen. Und dann sind die Ausfälle durch ja immer NOTFÄLLE, weil man die Patientenversorgung sicher stellen muss.

N
nicoline

26.01.2019 um 16:01 Uhr

Herrschaftszeiten, ich dreh wieder durch mit dieser Argumentation, Wolkenschein.? Die erhält man in der Regel aber, wenn sie schon umgesetzt werden. Da geht's ja schon los! Die Abweichungen vom Dienstplan sind vor deren Durchführung dem BR zur Zustimmung vorzulegen, nicht hinterher.

Und gegen einen freiwilligen Tausch kann man ja nichts sagen Auch ein freiwilliger Tausch ist eine Abweichung, auch freiwillig geleistete Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Und erzähl mir nix von freiwillig in einem sozialen Beruf, wenn du diesen Satz hinterher schickst. Und dann sind die Ausfälle durch ja immer NOTFÄLLE =>1, weil man die Patientenversorgung =>2 sicher stellen muss.

1 =>NEIN!!!!!! Das sind keine Notfälle!!!!! Epedemien ( z.B. EHEC, Grippe etc.), Flugzeugabsturz, Massenunfall und ähnliches sind Notfälle. Auf Krankheitsausfälle hat der AG sich bei seiner Personalplanung einzustellen.

2 => Den Versorgungsauftrag hat dein AG, nicht du und nicht man. Und der hat dafür zu sorgen, dass das in der Regel ohne ständige Dienstplanverschiebungen funktioniert.

Aber die Sozialberufler stecken alle in der Ethikfalle und da kommt man nur raus, wenn man den A.... in der Hose hat NEIN zum ständigen Einspringen zu sagen und selber auch mal unterbesetzt arbeitet, wenn einer ausfällt. Das meistgehörte Argument zum ständigen Einspringen sind nämlich nicht "die armenPatienten" die sonst nicht versorgt sind, sondern "die armen Kollegen" die man doch nicht im Stich lassen kann. Und gegen diese Krankheit sind selbst Betriebsräte machtlos. Erwischt?

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