Erstellt am 16.03.2007 um 08:55 Uhr von Werner
Müßte Verdi sein.
Die GW`s können am besten helfen.
Erstellt am 16.03.2007 um 19:59 Uhr von Maximus
Hallo,
ich würde Euch gerne helfen!
Was braucht Ihr?
Habt ihr Unterlagen und Formulare?
MfG
Maximus
Erstellt am 17.03.2007 um 08:05 Uhr von jkcismo1
Danke.Wir haben keine Unterlagen.wir bringen in unserem betrieb vielleicht 5-6 personen usammen die mitmachen würden,reicht das?Wie soll dann eine Wahl ablaufen und wie sagen wir das dem chef ohne ärger?Sind Aushilfen auch Wahlberechtigt?Danke an Werner..unsere Gewerkschaft ist Verdi.
Erstellt am 17.03.2007 um 08:17 Uhr von Maximus
Hallo jkcismo1,
brauche deine Mail Addy, dann kann ich Dir alles zusenden was du brauchst.
Überlege Dir bitte wann Ihr die Wahlversammlung einberufen wollt.
Rede nur mit vertrauenswürdigen Kollegen daüber, am besten sowenig wie möglich. Wenn ihr erst die Wahlversammlung gemacht habt dann steht ih unter Schutz und der AG kann euch nicht mehr feuern.
Melde Dich!
MfG
Erstellt am 17.03.2007 um 08:22 Uhr von jkcismo1
email:cismodriver@aol.com sollten wir so schnell wie es geht machen oder
Erstellt am 17.03.2007 um 08:23 Uhr von Mona-Lisa
@jkcismo1,
ihr solltet mindestens 3 AN sein, die die ganze Sache in die Hand nehmen.
Die wären dann schon mal kündigungsgeschützt!
Haltet euch aber vorerst mal bedeckt!
Sicherheitshalber solltet ihr euch mit eurer zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen!
Voraussetzung wäre allerdings, dass mindestens (besser alle drei!) einer von euch Mitglied ist/wird!
Erstellt am 17.03.2007 um 08:23 Uhr von jkcismo1
müssen wir bei c:90 personen 5 Betriebsräte wählen oder reicht einer dazu
Erstellt am 17.03.2007 um 08:40 Uhr von Mona-Lisa
@jkcismo1,
lt. § 9 BetrVG müsstet ihr 5 Betriebsratsmitglieder wählen!
Macht nicht den Fehler, darüber nachzudenken, ob vielleicht auch einer genügen würde.
http://www.raus-schnitt.de/br_brauchen.htm
Erstellt am 17.03.2007 um 09:19 Uhr von Maximus
Hallo,
bis 100 AN im Betrieb sind 5 BR Mitglieder zu wählen.
Der Wahlvorstand hat nach § 18 Abs. 1 BetrVG die Aufgabe, die BR Wahlen vorzubereiten, einzuleiten, durchzuführen und abzuschließen.
Die Initiativgruppe( nicht der gewählte Wahlvorstand) sodern Ihr, die zur Betriebsversammlung für die Wahl des Wahlvorstandes einladet.
1. Betriebsversammlung (Vollversammlung), Einladung ans Schwarze Brett und Handzettel verteilen mit dem der Tagesordnung einen Wahlvorstand zu wählen.
2. der Harte kern sollte sich für den Wahlvorstand aufstellen, der Wahlvorstand besteht aus 3 MA. Ihr müsst das wollen und vor der Belegschaft Euch einig geben.
4. Der Wahlvorstand übt das Hausrecht in der Versammlung aus. Da kann die GL Kopfstand machen.