Ohne Wahl des vollst. BR neuen Vorsitzer gewählt
Hallo, bin Vorsitzer im BR und musste wegen Streitigkeiten unter den Mitgliedern auf Anraten der Gewerkschaft die Sitzung beenden. Jetzt bekomme ich als Vorsitzer eine Einladung zur Betriebsratssitzung von einem BR-Mitg. 7 MG sind wir. Nach Beendigung der Sitzung sind 4 geblieben und haben einen neuen Vorsitzer gewählt. Für mich ein Ding der Unmöglichkeit, da ich die Sitzung beendet habe und eine neue angesetzt habe. Zumal sind doch nur 7 beschlussfähig. Liege ich wirklich so falsch, oder geht das wirklich? Brauch dringend heute noch Rat wie ich vorgehen soll.
Community-Antworten (3)
27.01.2007 um 17:07 Uhr
Titus,
da liegst Du nicht falsch! Du kannst natürlich abgewählt werden; Voraussetzung ist dennoch eine ordnungsgemässe Ladung zur Sitzung unter rechtzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte.
Diese 4 KollegInnen können Dich allerdings über den §29 Abs.3 BetrVG zwingen, eine Sitzung einzuberufen und die Tagesordnungspunkte "Abwahl des BRV" ; "Neuwahl des BRV" aufzunehmen.
Gegen diese Wahl des "neuen" BRV kannst Du über den §19 BetrVG vorgehen.
27.01.2007 um 19:53 Uhr
Richtig ist, dass auch der BR Vorsitzende vom BR abgewählt werden kann. Dazu bedarf es aber mindestens eine ordnungsgemäße Einladung von einer befugten Person, mit dem entsprechenden Tagesordnungspunkt.
Ein einzelnes Betriebsratsmitglied hat kein Recht zu einer Betriebsratssitzung einzuberufen. Alle Teilnehmer würden unrechtmäßig an dieser Sitzung teilnehmen, alle gefassten Beschlüsse sind nichtig. Hier gäbe es nur die Möglichkeit, dass mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats beim Vorsitzenden beantragen eine Sitzung mit der entsprechenden Tagesordnung einzuberufen. Somit wäre der Vorsitzende verpflichtet diese geforderte Sitzung einzuberufen.
Findet eine Betriebsratssitzung statt und diese wird durch den Vorsitzenden, aus welchem Grund auch immer, beendet, dann ist sie beendet. Dann können nicht BR Mitglieder unter dem Deckmantel einer Betriebsratssitzung weiter tagen und Beschlüsse fassen. Es sind alle dann gefassten Beschlüsse nichtig.
Rechtlich bist Du immer noch der Vorsitzende des BR.
Gegen die "Abwahl" könntest Du rechtlich vorgehen, würde ich aber nur mit der Hilfe eines RA empfehlen. Die entstehenden Kosten muss der AG tragen.
Letztendlich kann Du von deinen Kollegen immer noch abgewählt werden, wenn sie denn dahinter kommen, wie es richtig gemacht wird.
29.01.2007 um 23:00 Uhr
Hi Titus,
stellt sich mir die Frage, was ist es wert BRV zu sein, wenn die Mannschaft nicht hinter dir steht? Recht hin oder her, wenn der BR will und meint, bis Du dein Amt los - Du solltest aber klären warum! Der Verantwortung dem Amt und Eurer KollegInnen gegenüber halber wäre es ggf. besser und Ehrlicher, nicht nur eine Person, sondern den ganzen BR neu zu wählen? Good Luck, Hans
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