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Änderung der Raumaufteilung - muss AGeber das bei dem neuen BR beantragen oder kann er es so durchziehen?

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Molli112
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir haben seid ca. 2 wochen einen betriebsrat. leider haben wir alle nicht die grosse ahnung bis jatzt, und schon taucht ein problem auf: unser chef hat letztes jahr beschlossen dass zwei abteilungen bueros tauschen, dadurch ist auch eine andere personen zusammenstellung und aufteilung. er hat es aber nicht mehr geschaft den umzug letztes jahr durchzufuehren... muss es es jetzt bei dem neuen br beantragen oder kann er es diesen monat so durchziehen. ( wir haten bis jetzt keinen br) danke im voraus fuer eure hilfe gruss molli

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

15.01.2007 um 21:50 Uhr

@Molli112, ihr hättet z.B. Mitbestimmung nach § 91 BetrVG. Aber das bringt euch doch im Moment nicht viel! Ihr solltet als neu gewählter Betriebsrat zuerst mal Schulungen machen, die euch in das Betriebsverfassungsrecht einführen. Nur, ob der AG solange mit seinem Vorhaben wartet?

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Fayence

15.01.2007 um 22:01 Uhr

Mona-Lisa,

Du gehst also davon aus, dass die AN durch diesen Büro-Tausch derart belastet werden, dass der BR hier sogar die Einigungsstelle anrufen könnte?

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Mona-Lisa

15.01.2007 um 22:07 Uhr

@Fayence, wer weiss? War ja nur ein Beispiel! :-)) Trotzdem bin ich der Meinung, bei allem Respekt, dass Molli's Betriebsrat gar nicht in der Lage ist, betriebsverfassungsrechtlich zu reagieren.

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Bergmann

15.01.2007 um 22:10 Uhr

@ Mona-Lisa ,

warum-sie hat doch uns !! ;-))

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Molli112

15.01.2007 um 22:16 Uhr

DANKE EUCH BEIDEN ERSTMAL; WIR HABEN MITTWOCH WIEDER EINE SITZUNG: D:H: WIR MUESSTEN BIS DAHIN MIT DEN BETROFFENEN PERSONEN SPRECHEN UND DANNACH ENTSCHEIDEN OB WIR ES ERSTMAL SO DURCHLAUFEN LASSEN; WENN KEINER DER BETROFFENEN WAS DAGEGEN HAT: ODER IM FALL; DASS EINIGE DAMIT NICHT EINVERSTANDEN SIND MUESSTEN WIR DANN EINEN ANTRAG AUF WAS STELLEN ???

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