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Darf der sowas - Kann man dem Heiltherapeuten (AN) das Auftreten und Raten im Betrieb verbieten?

S
Skorpio
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es einen recht alten Mitarbeiter, der in den letzten vier Jahren eine Ausbildung zum Heiltherapeuten gemacht hat. Nun verschreibt er homöpathoische Mittel und gibt Ratschläge zu Lebensfragen und Eheproblemen und soweiter. Unter anderem berät er auch einge Arbeiter unseres Lager in Arbeitsrechtfragen. Diese Beratung ist immer kostenlos und auch immer ohne Garantie auf Richtigkeit. Aber sein Einfluss führt bei dem einen und anderen Kollegen dazu, dasss diese zum Beispiel den Betriebsrat nicht aufsucht. Das findet der Betriebsrat mitunter als Behinderung. Kann man dem Heiltherapeuten das Auftreten und Raten im Betrieb verbieten?

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Community-Antworten (5)

Ä
Ätreppheescher

14.01.2007 um 14:39 Uhr

Hallo Skorpio,

nun, ich bin immer für den direkten Weg. Vielleicht hilft ein Gespräch dem Therapeuten? Seinen "Nebenjob" als Heiltherapeut sollte er nicht ohne Genehmigung der GL in der Firma ausüben.

Gruß

Hugo

F
Fayence

14.01.2007 um 18:47 Uhr

Skorpio,

es wäre ja noch schöner, wenn dieser Kollege Geld für seine "Beratung" in Sachen Arbeitsrecht nehmen und auch noch die Richtigkeit seiner Aussagen garantieren würde! :-)

Ich wüsste aber auch nicht, worin denn hier die Behinderung des Betriebsrates gesehen werden soll. Es bleibt jedem AN überlassen, Gespräche mit der Person seines Vertrauens zu führen und augenscheinlich geniesst dieser Kollege das Vertrauen bei dem einen oder anderen Kollegen.

Und selbst mit einem Verbot könntet Ihr nicht erzwingen, dass sich jeder AN an Euch wendet, wenn er Probleme/Fragen im arbeitsrechtlichen Bereich hat. Abgesehen davon, dass ein von Euch erhofftes Verbot nicht ausgesprochen werden kann. Akzeptiert es einfach so wie es ist, wird es doch hoffentlich KollegInnen geben, die sich an den BR wenden!

P
Pfarrer

14.01.2007 um 21:09 Uhr

@Skorpio

....vielleicht sollte auch der Kollege-Heiltherapeut mal selbst zu 'nem Therapeuten, - was der nebenher Querbeet so alles an Beratungen anbietet, - alle Achtung! Aber unter Umständen ist das ja auch nur ein netter, älterer, harmloser und hilfsbereiter Mensch, - der dann sicher für Euch als BR keine unmittelbare Bedrohung darstellt!

K
Kölner

14.01.2007 um 23:00 Uhr

@all Interessant wäre es, wenn der Kollege Therapeut eine genehmigte Nebentätigkeit z.B. im Rahmen eines Werkvertrages im gleichen Betrieb ausübt...

P
Pfarrer

15.01.2007 um 12:55 Uhr

@Kölner

.....stimmt,..und der dortige BR wüsste ganz schlicht nichts davon,....:-)))

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