Erstellt am 09.01.2007 um 19:35 Uhr von Anton
Niemand darf eine Schicht allein Leisten, zur sicherheit muss immer mindestens eine zweite Person anwesend sein
Erstellt am 10.01.2007 um 07:26 Uhr von schlumpinese
@Anton
Wo steht das?
Nach meiner Auffassung ist ein zweiter Mann nur bei besonders gefährlichen Arbeiten nötig.
Was besonders gefährlich ist, steht in den Arbeitsstätten Richtlinien der BG.
Und wenn der Lehrling schon 18 ist, darf er das sehr wohl.
Erstellt am 10.01.2007 um 10:07 Uhr von Anton
@ schlumpinese,
in unserem Betrieb ist das strengstens verboten, Anweisung vom Sicherheitsbeaufrtagten, müsste man halt mal in den richtlinien der BG nachsehen.
Aber da kann ich Dir schon sagen das unserer AG sich immer gegenso was absichert.
Also gehe ich davon aus das da was dran ist.
Was geschiet wenn der Lehrling zwar schon 18 ist aber ihm stößt etwas zu während der Arbeit? unverhofft kommt oft!!) dann liegt er da die halbe nacht rum und niemand ist zu seiner Hilfe und Sicherheit anwesend. Klingt für mich auch mehr als logisch das das untersagt ist.
lG Anton
Erstellt am 10.01.2007 um 10:08 Uhr von Anton
Und verletzt der AG da nicht seine Aufsichts - und fürsorge Pflicht für Auszubildende?
Erstellt am 10.01.2007 um 10:24 Uhr von Anton
Die haben mir gegenüber keine FürsorgePflicht!!!
Erstellt am 10.01.2007 um 10:26 Uhr von Anton
Ausserdem sind das gutbesuchte Einrichtungen wo man im Notfall auch "gefunden" wird
Erstellt am 10.01.2007 um 10:27 Uhr von Anton
Kann dazu nur vorschlagen sich bei der BG oder der gewerkschaft schlau zu machen wenn diese Beiträge nicht weiter helfen
lG Anton
Erstellt am 10.01.2007 um 10:40 Uhr von Anton
@RAmses,
gib uns bessere Aussagen ! HÄH? Klar gilt das auch für Taxis oder hast Di schon ein Taxi Ohne Funk gesehen über das man notfalls Hilfe anfordern kann, Du Pyramiden KÖnig;-)
Erstellt am 10.01.2007 um 10:46 Uhr von Anton
Das simpelste Beispiel gab mir damals das Miltär, Bei Spähtrupps oder Kampfhandlung wenn möglich zu dritt Bleiben, einer wird verwundet einer bleibt bei ihm und einer holt Hilfe.
Erstellt am 10.01.2007 um 10:48 Uhr von Anton
Wofür gibts dann Ersthelfer? sind die überflüssig?
Erstellt am 10.01.2007 um 11:00 Uhr von Anton
@ Ramses
Das niemand eine Schicht allein leisten darf daran halte ich auch fest und wo hab ich denn zurück gerudert? wir sitzen alle in einem Boot da rudert man nur in eine Richtung, oder?
Wenn in der Nachbarabteilung auch Personen Arbeiten die nach ihrem Kollegen schauen können sieht die Sache wieder anders aus dann ist es nämlich erlaubt!
Und das sind keine Ausflüchte das ist doch reiner Menschenverstand, oder was?
Trotzdem besser schlau machen schriftliches ist immer sicherer:
lG Anton
Erstellt am 10.01.2007 um 11:05 Uhr von Anton
Der Zusammenhang besteht einfach darin das es Vorschriften gibt die wir anscheinend beide grad nicht zur Hand haben die darüber hinaus aber bestand haben.
Wenn ich in meiner Freizeit Jugendgruppen betreue, dann sag mir doch bitte mal warum die im Ausland auf Ferienfreizeiten nur zu Dritt in die Stadt gehen dürfen ??
Erstellt am 10.01.2007 um 11:07 Uhr von Anton
Glaube Du hast es erkannt ;-)
Erstellt am 10.01.2007 um 11:13 Uhr von Anton
Und zu dem Taxifahrer haben wir ja auch schon genug gesagt, er Hat die möglichkeit Hilfe herbei zu holen oder steht an Taxiständen wo auch andere Fahrer sind er steht in ständigem Kontakt zur Zentrale, DER IST IN DIESEM FALL NICHT ALLEIN !!!
Erstellt am 10.01.2007 um 11:20 Uhr von Anton
Und zufällig hat mein Schwiegervater lange Jahre im Güterverkehr gearbeitet, glaubst DU der Lokführer bedient einen ganzen Güterzug allein? Wir reden hier ni9cht von Modelleisenbahnen, so ein Zug hat durch unachtsamkeit schon so manchem den Fuß abgefahren als er zurückgerollt ist. Da gibt es genügend Personal die sich um die an - und Abkoppelung kümmern und kaum zu glauben aber wahr, gibt es im Güterverkehr auch heute noch weichen die von Hand gestellt werden. Glaubst Du der Lokführer macht das selbst? wird der gar nicht für bezahlt und ist auch nicht seine Aufgabe.
Jetzt kommen wir vom Azibi zum Lokführer, ist doch albern ;-D
Erstellt am 10.01.2007 um 11:22 Uhr von Anton
So muss getz arbeiten wünsche Euch n angenehmen Tag
Erstellt am 10.01.2007 um 11:53 Uhr von packer
@ ramses: bist ein klasse stoiker, möchte das auch können!
@ plunder
ich habe gute erfahrungen (unser JAVler auch) mit dieser Seite gemacht:
http://www.dr-azubi.de/UNIQ116842672406380/doc69244A.html
gruß vom packer
Erstellt am 10.01.2007 um 13:45 Uhr von sphinx
Jepp,
Ramses´ Antworten sind exzellent!
LG
Erstellt am 10.01.2007 um 13:52 Uhr von Bergmann
Keine Beweihräucherung bitte- bei der Klasse der Antworten befürchte ich sonst , das keine Steigerung mehr möglich ist und wenn keine Steigerung mehr möglich ist- das kann Frust auslösen !
Erstellt am 10.01.2007 um 14:03 Uhr von sphinx
Hi Bergmann,
auf die Gefahr, dass ich jetzt ausrutsche...
ich find Anerkennung besser als Haue.
by the way, auch deine Beiträge schätze ich, manchmal frag´ ich mich beim Lesen, ob wir im selben Betrieb arbeiten, denn deine Schilderungen kommen mir so bekannt vor. :-)
LG
Erstellt am 12.01.2007 um 13:01 Uhr von Anton
@ Ramses,
Statt rum zu stänkern könnte man ja einfach mal nach dieser verordnung nachschlagen und konkret darlegen was die Fragestellung denn nun wirklich befriedigt
Oder?
Erstellt am 13.01.2007 um 19:57 Uhr von Anton
da gehe ich fest von aus;-)
lG Anton
So! Falls der Lehrling nun kein Taxifahrer, Lokführer, Soldat, Leuchturmwärter, Verkäufer, oder Jugendbetreueri ist, wovon wir mal ausgehen,
sagt unser Sicherheitsbeauftragter, das es darauf ankommt in welchem Gefährdungsgrad für Leib und Leben dort gearbeitet wird.
Es kann auch sein das es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird auf jeden fall ist es eine übergreifende Sache ins UVV und man sollte sich in jedem Fall bei der BG kundig machen.
Bei uns ist es jedenfalls verboten ob Lehrling oder nicht.
lG Anton
Erstellt am 14.01.2007 um 22:09 Uhr von Pfarrer
@Plunder
...damit hier wenigstens einer zentral ( wenn auch bescheiden) zum Thema antwortet, - die Frage wäre zunächst, was macht der Lehrling überhaupt in dieser Schicht: dann siehe bitte unter §14 (2) BBiG