W.A.F. LogoSeminare

Dürfen Lehrlinge allein arbeiten?

P
Plunder
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Lehrling im 3. Lehrjahr in einer Abteilung eine Schicht allein leisten?

11.686023

Community-Antworten (23)

A
Anton

09.01.2007 um 20:35 Uhr

Niemand darf eine Schicht allein Leisten, zur sicherheit muss immer mindestens eine zweite Person anwesend sein

S
schlumpinese

10.01.2007 um 08:26 Uhr

@Anton Wo steht das? Nach meiner Auffassung ist ein zweiter Mann nur bei besonders gefährlichen Arbeiten nötig. Was besonders gefährlich ist, steht in den Arbeitsstätten Richtlinien der BG. Und wenn der Lehrling schon 18 ist, darf er das sehr wohl.

A
Anton

10.01.2007 um 11:07 Uhr

@ schlumpinese,

in unserem Betrieb ist das strengstens verboten, Anweisung vom Sicherheitsbeaufrtagten, müsste man halt mal in den richtlinien der BG nachsehen. Aber da kann ich Dir schon sagen das unserer AG sich immer gegenso was absichert. Also gehe ich davon aus das da was dran ist. Was geschiet wenn der Lehrling zwar schon 18 ist aber ihm stößt etwas zu während der Arbeit? unverhofft kommt oft!!) dann liegt er da die halbe nacht rum und niemand ist zu seiner Hilfe und Sicherheit anwesend. Klingt für mich auch mehr als logisch das das untersagt ist. lG Anton

A
Anton

10.01.2007 um 11:08 Uhr

Und verletzt der AG da nicht seine Aufsichts - und fürsorge Pflicht für Auszubildende?

A
Anton

10.01.2007 um 11:24 Uhr

Die haben mir gegenüber keine FürsorgePflicht!!!

A
Anton

10.01.2007 um 11:26 Uhr

Ausserdem sind das gutbesuchte Einrichtungen wo man im Notfall auch "gefunden" wird

A
Anton

10.01.2007 um 11:27 Uhr

Kann dazu nur vorschlagen sich bei der BG oder der gewerkschaft schlau zu machen wenn diese Beiträge nicht weiter helfen lG Anton

A
Anton

10.01.2007 um 11:40 Uhr

@RAmses,

gib uns bessere Aussagen ! HÄH? Klar gilt das auch für Taxis oder hast Di schon ein Taxi Ohne Funk gesehen über das man notfalls Hilfe anfordern kann, Du Pyramiden KÖnig;-)

A
Anton

10.01.2007 um 11:46 Uhr

Das simpelste Beispiel gab mir damals das Miltär, Bei Spähtrupps oder Kampfhandlung wenn möglich zu dritt Bleiben, einer wird verwundet einer bleibt bei ihm und einer holt Hilfe.

A
Anton

10.01.2007 um 11:48 Uhr

Wofür gibts dann Ersthelfer? sind die überflüssig?

A
Anton

10.01.2007 um 12:00 Uhr

@ Ramses

Das niemand eine Schicht allein leisten darf daran halte ich auch fest und wo hab ich denn zurück gerudert? wir sitzen alle in einem Boot da rudert man nur in eine Richtung, oder? Wenn in der Nachbarabteilung auch Personen Arbeiten die nach ihrem Kollegen schauen können sieht die Sache wieder anders aus dann ist es nämlich erlaubt! Und das sind keine Ausflüchte das ist doch reiner Menschenverstand, oder was? Trotzdem besser schlau machen schriftliches ist immer sicherer: lG Anton

A
Anton

10.01.2007 um 12:05 Uhr

Der Zusammenhang besteht einfach darin das es Vorschriften gibt die wir anscheinend beide grad nicht zur Hand haben die darüber hinaus aber bestand haben. Wenn ich in meiner Freizeit Jugendgruppen betreue, dann sag mir doch bitte mal warum die im Ausland auf Ferienfreizeiten nur zu Dritt in die Stadt gehen dürfen ??

A
Anton

10.01.2007 um 12:07 Uhr

Glaube Du hast es erkannt ;-)

A
Anton

10.01.2007 um 12:13 Uhr

Und zu dem Taxifahrer haben wir ja auch schon genug gesagt, er Hat die möglichkeit Hilfe herbei zu holen oder steht an Taxiständen wo auch andere Fahrer sind er steht in ständigem Kontakt zur Zentrale, DER IST IN DIESEM FALL NICHT ALLEIN !!!

A
Anton

10.01.2007 um 12:20 Uhr

Und zufällig hat mein Schwiegervater lange Jahre im Güterverkehr gearbeitet, glaubst DU der Lokführer bedient einen ganzen Güterzug allein? Wir reden hier ni9cht von Modelleisenbahnen, so ein Zug hat durch unachtsamkeit schon so manchem den Fuß abgefahren als er zurückgerollt ist. Da gibt es genügend Personal die sich um die an - und Abkoppelung kümmern und kaum zu glauben aber wahr, gibt es im Güterverkehr auch heute noch weichen die von Hand gestellt werden. Glaubst Du der Lokführer macht das selbst? wird der gar nicht für bezahlt und ist auch nicht seine Aufgabe. Jetzt kommen wir vom Azibi zum Lokführer, ist doch albern ;-D

A
Anton

10.01.2007 um 12:22 Uhr

So muss getz arbeiten wünsche Euch n angenehmen Tag

P
packer

10.01.2007 um 12:53 Uhr

@ ramses: bist ein klasse stoiker, möchte das auch können!

@ plunder

ich habe gute erfahrungen (unser JAVler auch) mit dieser Seite gemacht:

http://www.dr-azubi.de/UNIQ116842672406380/doc69244A.html

gruß vom packer

S
sphinx

10.01.2007 um 14:45 Uhr

Jepp,

Ramses´ Antworten sind exzellent!

LG

B
Bergmann

10.01.2007 um 14:52 Uhr

Keine Beweihräucherung bitte- bei der Klasse der Antworten befürchte ich sonst , das keine Steigerung mehr möglich ist und wenn keine Steigerung mehr möglich ist- das kann Frust auslösen !

S
sphinx

10.01.2007 um 15:03 Uhr

Hi Bergmann,

auf die Gefahr, dass ich jetzt ausrutsche...

ich find Anerkennung besser als Haue.

by the way, auch deine Beiträge schätze ich, manchmal frag´ ich mich beim Lesen, ob wir im selben Betrieb arbeiten, denn deine Schilderungen kommen mir so bekannt vor. :-)

LG

A
Anton

12.01.2007 um 14:01 Uhr

@ Ramses, Statt rum zu stänkern könnte man ja einfach mal nach dieser verordnung nachschlagen und konkret darlegen was die Fragestellung denn nun wirklich befriedigt Oder?

A
Anton

13.01.2007 um 20:57 Uhr

da gehe ich fest von aus;-) lG Anton

So! Falls der Lehrling nun kein Taxifahrer, Lokführer, Soldat, Leuchturmwärter, Verkäufer, oder Jugendbetreueri ist, wovon wir mal ausgehen, sagt unser Sicherheitsbeauftragter, das es darauf ankommt in welchem Gefährdungsgrad für Leib und Leben dort gearbeitet wird. Es kann auch sein das es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird auf jeden fall ist es eine übergreifende Sache ins UVV und man sollte sich in jedem Fall bei der BG kundig machen. Bei uns ist es jedenfalls verboten ob Lehrling oder nicht. lG Anton

P
Pfarrer

14.01.2007 um 23:09 Uhr

@Plunder

...damit hier wenigstens einer zentral ( wenn auch bescheiden) zum Thema antwortet, - die Frage wäre zunächst, was macht der Lehrling überhaupt in dieser Schicht: dann siehe bitte unter §14 (2) BBiG

Ihre Antwort