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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kein Minderheitengeschlecht - wie läuft die Sitzverteilung?

P
Printer
Nov 2016 bearbeitet

Wie läuft die Sitzverteilung in einem neu zu wählenden Betriebsrat, wenn es bei der wahlberechtigten Belegschaft kein Minderheitengeschlecht gibt ? Wir haben 122 Wahlberechtigte, 61 Frauen und 61 Männer und machen eine Personenwahl ( Mehrheitswahl ). Läuft es so : 3 Sitze gehen an die Frauen mit den meisten Stimmen und 3 Sitze gehen an die Männer mit den meisten Stimmen. Der 7. BR-Sitz geht an die Frau oder den Mann die/der dann die meisten Stimmen hat, unabhängig vom Geschlecht. Wenn es so ist, wäre es schön zu wissen wo es in der Wahlordnung nachzulesen ist. Wenn es anders ist, würde ich mich über eine ausführliche Antwort freuen, ebenfalls mit einem Hinweis auf die Wahlordnung.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

12.12.2006 um 22:46 Uhr

@Printer Boah! Stellt sobald wie möglich das Wahlausschreiben her und hängt es aus. Dann dürft Ihr den § 15 BetrVG getrost ignorieren!!! Aber das ist schon sehr selten...

B
bitawie19

13.12.2006 um 09:26 Uhr

Hallo Lies mal Absatz 2 letzter Satz

Wahlordnung § 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit

(1) Der Wahlvorstand stellt fest, welches Geschlecht von seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb in der Minderheit ist. Sodann errechnet der Wahlvorstand den Mindestanteil der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der am Tage des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigten Frauen und Männer in einer Reihe nebeneinander gestellt und beide durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen sind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe aufzuführen, bis höhere Teilzahlen für die Zuweisung der zu verteilenden Sitze nicht mehr in Betracht kommen.

(2) Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert und der Größe nach geordnet, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Das Geschlecht in der Minderheit erhält so viele Mitgliedersitze zugeteilt, wie Höchstzahlen auf es entfallen. Wenn die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, welchem Geschlecht dieser Sitz zufällt.

K
Kölner

13.12.2006 um 09:34 Uhr

@bitawie19 Gelesen und ignoriert! Demnach völlig überflüssig!

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